(16.02.2015, 21:32)Volkerchen schrieb: Statistisch signifikant sind auch schon "kleine" Vorsprünge gegenüber dem Placebo-Effekt, denn diese reichen ja auch aus um z.B. schulmedizinisch getestete Mittel auf den Markt als "wirkungsvoll" zu zulassen. Anders wären es ja auch doppelte Standards (sprich: Doppelmoral).
Die doppelten Standards samt Doppelmoral gibt es doch längst.
Während "schulmedzinische" Medikamente ihre Wirkung über Placebo hinaus in Studien belegen müssen (und wenn durchführbar in Doppelblindstudien) gibt es für homöopathische Mittel eine rechtliche Ausnahmeregelung die mehr oder weniger besagt, dass solange Homöopathen / der Hersteller davon ausgeht dass das Mittel wirkt er es auch ohne Nachweis einer Wirkung nach Registrierung auf den Markt bringen darf (sogenannten "Binsenkonsens")
Allerdings mit der Einschränkung, dass er dann keine spezifische Wirkung für sein Mittel behaupten darf.
Diesen "Job" übernehmen dann aber andere - die z.B. munter behaupten, dass Arnica Globuli bei Hämatomen oder Verletzungen helfen sollen.
Obwohl das ziemlich absurd ist - müßte man dann dann doch als Gesunder durch die Einnahme von Arnica Globuli gemäß homöopathischem Ähnlichkeitsprinzip Symptome bekommen die denen von Hämatomen oder gar Verletzungen ähneln.
Schwer vorstellbar, dass man als Gesunder durch die Einnahme von Arnica C30 am nächsten Tag z.B. mit einer Schnittverletzung aufwacht - oder auch nur mit etwas, das einer Schnittverletzung ähnelt.
Trotzdem gibt es Arnica Globuli in der Apotheke legal zu kaufen. Doppelmoral samt doppelter Standards eben.....