ja, eine Diagnose musst Du auf die Rechnung schreiben, ansonsten zahlt die Krankenkasse nicht. Bei PAP wäre ich allerdings vorsichtig mit der Diagnose, da wir da an der Grenze des Behandlungsverbotes sind (sexuell übertragbare Krankheite, HPV-Viren ...). Wie therapierst Du denn, nur "lokal" oder systemisch? Hat die Patientin sonstige Symptome / Beschwerden, z.B. "hormonelle Dysbalance", Schmerzen, Menstruationsstörungen, Dysmenorrhö, vaginaler Ausfluss etc.? Wenn ja, würde ich eher dies als Diagnose notieren. Keine erfundene Diagnose natürlich, aber meist sind ja andere Beschwerden auch vorhanden.
Denn die Diagnose "Dysplasie der Cervix" kannst Du ja normalerweise selbst auch nicht stellen...
Liebe Grüße
Petra