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Privatentnahme von Medikamenten aus Praxisbedarf
#1
Wie bucht ihr denn die Privatentnahme von Medikamenten aus eurem Praxisbedarf?

Zum Beispiel:

Ich mache in meiner Praxis relativ viele Infusionen. Somit habe ich immer einen ordentlichen Bestand an 
Vitamin-C-Hochdosis, Pflüger-Milchsäure und anderen Injektionslösungen.

Jetzt "gönne" ich mir und meiner Familie auch bei Bedarf Infusionen. Wie bucht ihr denn die Entnahme aus eurem 
Bestand raus? Ich stelle mir privat bzw. meinem Mann ja keine Rechnung dafür. 
Es fällt doch irgendwann auf, wenn ich 50 Vit-C Hochdosis als Kosten verbucht habe, aber nur 30 an 
die Patienten verrechnet habe (Umsatz) und die restlichen 20 selbst verbraucht habe (Eigenbedarf).
Ist der Eigenbedarf dann auch (fiktiver) Umsatz?

Oder habe ich bei Silke Praxis-/Gebührenkurs nicht richtig aufgepasst? Angel  - Wie habt Ihr das gemacht?

Lieben Dank und herzliche Grüße, eure
Anja
LG, Anja

Wenn dich jemand verletzt, bleibe ruhig und lächle. Karma regelt das schon  Rolleyes
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#2
Liebe Anja,

sofern ich das aus meiner "Buchhalterinnenzeit" richtig erinnere, ja, es gibt ein Erlöskonto worauf der Eigenbedarf verbucht wird.

Heart lichen Gruß Irene
Der Weg ist das Ziel...........
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#3
Du kannst schlicht dazu schreiben:
"ad usum proprium" , dann kann der Steuerberater das als Eigenbedarf/ Privatentnahme ausbuchen - kein Problem!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#4
super ihr beiden - vielen Dank.  Heart
LG, Anja

Wenn dich jemand verletzt, bleibe ruhig und lächle. Karma regelt das schon  Rolleyes
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