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Beitragshöhe beim FDH
#1
Gestern Abend fand die Vorstellung des FDH (Fachverband Deutsche Heilpraktiker)
durch den stellvertretenden Vorsitzenden für BW Marco Haas statt.

Ich möchte mich für den informativen Vortrag ganz herzlich bedanken. Auch für die große Bereitwilligkeit wirklich ALLE Fragen der Teilnehmer zu beantworten.

Sollten noch Fragen nachträglich bei euch auftauchen, so könnt ihr sie gerne hier stellen. Ich leite sie an Marco Haas weiter.

Beim Vortrag wurde die Frage nach der Beitragshöhe gestellt.

Hier die Antwort:

§ 4 Beitragshöhe
 
Die monatliche Beitragshöhe wird – gemäß § 3, Abs. 3 der Satzung des Fachverband Deutscher Heilpraktiker, Landesverband Baden-Württemberg e.V. – durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Sie beträgt derzeit   21.
 
Auf Antrag kann der monatliche Mitgliedsbeitrag für Erstmitglieder für die Dauer von zwei Jahren auf € 14 monatlich gesenkt werden.
 
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#2
Vielen Dank für die Vorstellung des FDH ! Es hat noch viel Zeit, aber es war wirklich sehr interessant.
Liebe Grüße Anja
Liebe Grüße Anja

                                           Ein Plan, der sich nicht ändern lässt ist ein schlechter Plan  (Sallust)

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#3
Auch bei mir hat es noch Zeit, fand es auch interessant mit dem Zusammenschluss mit anderen Praxen
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