Ich arbeite auf dem Gebiet der Prophylaxe und Mundhygiene und der Aufklärung sowie Zahnreinigung in einer zahnärztlichen Praxis. Ich möchte mich gerne selbstständig machen.
Wie man sieht, möchte ich also nur auf dem Gebiet der Prophylaxe (Vorsorge) und Gesunderhaltung tätig sein. Krankheiten der Mundhöhle möchte ich nicht behandeln, denn das ist dem Zahnarzt vorbehalten.
Deshalb meine Frage an euch:
1. Brauche ich dazu eine spezielle Erlaubnis? Oder kann ich das im Rahmen einer beruflichen Ausübung als Gesundheitsberater - eingeschränkt auf die Mundhöhle - machen.
2. Würde es mir etwas nützen, wenn ich HP wäre?
3. Wie ist es mit Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen, wenn ich diese Arbeiten selbstständig durchführe?
Unterliegen wir in unserem Beruf der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) bzw. den Zahnärzten und dürfen uns nicht selbstständig machen?