Hallo Frau Horler,
also ein Lavendelöl, angeboten ausschlieslich als Duftöl oder Badewasserzusatz, unterfällt weder dem Arzneimittel- noch dem Lebensmittelrecht. Wichtig hierbei ist, dass beim Anbieten des Öles nicht auf irgendwelche Heilwirkungen hingewiesen wird (obwohl Lavendelöl schon bei den alten Römern als Heilmittel eingesetzt wurde).
Allerdings stellt das Herstellen von Lavendelöl ein "Herstellen von Chemikalien" dar und muss vom Hersteller nach der europäischen REACH-Verordnung (Chemikalienverordnung) bei der EU-ECHA-Institution in Helsinki registriert werden,
wenn ein Hersteller mehr als ein Tonne/Jahr produziert .
Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie diese Mengen im Visier haben, können wir also auch die Reach-Verordnung vergessen.
Ihre Ölfläschchen werden Sie jedoch etikettieren müssen. Je nach Herstellungsprozess könnten dabei ätherische Öle in einer Konzentration enthalten sein, die mögliche allergische oder hautreizende Reaktionen hervorrufen könnte. Wenn Sie das nach Ihrer Einschätzung nicht ausschließen können, können Sie sich hinsichtlich der gewünschten Etikettangaben beim lokal zuständigen Gewerbeamt (z.B. Landratsamt) unter Angabe des Herstellungsverfahrens informieren.
Im Übrigen stellt die Herstellung und der Verkauf des Lavendelöls einen Gewerbebetrieb dar, der angemeldet werden muss und auch steuerrechtlich zu berücksichtigen ist.
Ich hoffe, dass ich ihre Laune hiermit nicht verdorben habe
und grüße aus dem sonnigen Kenzingen
Horst