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Frage an die IFK und Gesetzes Spezialisten
#1
Hallo Ihr Lieben,

ich habe mal eine Bitte:
Heute in der Lerngruppe hatten wir die IFKS der Kinderkrankheiten und ich habe die Präsentationen ausgearbeitet.
Da in verschiedenen Literaturen verschiedene Angaben zum Gesetz stand und es ja in der letzten Zeit auch Änderungen gab fragen wir hier nochmal im Forum nach. Wer weiß in welchen Zusammenhängen

Keuchhusten
Scharlach
Masern
Mumps
Röteln
Angeborene Rötelnembryopathie
Pfeifersches Drüsenfieber

mit Behandlungsverbot bzw. Meldepflicht belegt sind?

Liebe Gini, vielleicht könntest Du ja auch nochmal einen Blick draufwerfen.

'Ganz lieben Dank schonmal

Sabine und die HP Sonntags Power Lerngruppe

Patenkind von Werner Bergner
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#2
Hallo Zusammen,

Liebe Sabine, herzlichen Dank, dass du für die Powerlerner die heutige Präsentation vorbereitet hast und die Stellung gehalten hast   Heart

 Wie bekannt war ich selbst in Kenzingen bei dem TCM Praxiskurs. 
Total,glücklich - ja auch etwas groggie- nach dem tollen Wochenende, es war einfach genial, die TCM und Birgit (in Kombination) einfach der Hammer Big Grin 

Nun lese ich die Zeilen...
Diverse Literaturangaben haben immer den Nachteil, dass sie je nach Ausgabe immer die Möglichkeit der Falschaussage beinhalten. 

Ich denke, wir bekommen am Mittwoch bei Gini noch einigen Input, Ginis Schulung sind ja doch genial  Big Grin

Anbei zur Vorbereitung die aktuelle Gesetzeslage, aus der klar die aktuellen IFKs und deren Einteilung hervorgeht. Ich selbst orientiere mich hauptsächlich daran, da hierin immer der aktuelle Status abgebildet ist. 

http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...gesamt.pdf

Liebe Grüße & noch einen schönen Sonntag  Cool 
Bis Mittwoch bei Gini 
Gesi 
Herzliche Grüße  Heart 
Gesi 

…………………………
Glück ist ein Parfüm, das du nicht auf andere sprühen kannst,
ohne selbst ein paar Tropfen abzubekommen. 
Ralph Waldo Emerson
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#3
Hallo Sabine,

Keuchhusten (Pertussis), Masern, Mumps und Röteln stehen im §6 des Infektionsschutzgesetzes, so dass diese bei Verdacht-Erkrankung-Tod meldepflichtig sind. Früher standen sie teilweise nur im §34 des IFSG und es bestand daher lediglich Behandlungsverbot. Seit der Änderung müssen wir aber auch bei VET melden. Die Rötelnembryopathie stand im §7 und wurde aufgrund der Änderung gelöscht. Die Röteln stehen jedoch im §6.

Das Pfeiffersche Drüsenfieber steht gar nicht im Infektionsschutzgesetzt, d.h. wir dürften dieses vom Gesetz her eigentlich behandeln, genauso wie Tetanus. Aufgrund der Sorgfaltspflicht und den fehlenden Medikamenten sollte man die Tetanusbehandlung natürlich dem Arzt überlassen. Das Pfeiffersche Drüsenfieber je nach Verlauf auch. Mal ganz abgesehen davon könnte man auch argumentieren, dass das Krankheitsbild evtl. auch schwer vom 1. Stadium einer HIV-Infektion abzugrenzen ist ;-) Denn auch hier hätte man ein mononukleose-ähnliches Krankheitsbild.
Um es jetzt aber auf den Punkt zu bringen: es ist Heilpraktikern LAUT dem INFEKTIONSSCHUTZGESETZ nicht verboten zu behandeln und auch keine Meldepflicht für Mononukleose.

Ich hoffe, ich konnte eure Frage ausreichend beantworten?

Liebe Grüße
Petra
von ganzem Heart Heilpraktikerin, Autorin und Dozentin
www.petra-ochs.de / www.heilpraktiker-skripte.de
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#4
Die sicherste Quelle für Deine Frage ist übrigens das RKI (Robert-Koch-Institut). Dort steht ganz aktuell die Gesetzeslage und ich schaue auch immer direkt hier nach: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG..._node.html Quelle: www.rki.de
von ganzem Heart Heilpraktikerin, Autorin und Dozentin
www.petra-ochs.de / www.heilpraktiker-skripte.de
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#5
(20.09.2015, 21:44)Petra Ochs schrieb: Die sicherste Quelle für Deine Frage ist übrigens das RKI (Robert-Koch-Institut). Dort steht ganz aktuell die Gesetzeslage und ich schaue auch immer direkt hier nach: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG..._node.html Quelle: www.rki.de

Besten Dank Petra für Deinen Input. 

Ja, wie vorherig erwähnt.

Die RKI Seite verweist auf folgende Original-Seite:
http://www.gesetze-im-internet.de/bundes...gesamt.pdf
Herzliche Grüße  Heart 
Gesi 

…………………………
Glück ist ein Parfüm, das du nicht auf andere sprühen kannst,
ohne selbst ein paar Tropfen abzubekommen. 
Ralph Waldo Emerson
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#6
ja das stimmt Gesi. Wir hatten nur zeitgleich getippt und ich hab Deine Antwort erst hinterher gelesen, daher ist manches doppelt Smile
von ganzem Heart Heilpraktikerin, Autorin und Dozentin
www.petra-ochs.de / www.heilpraktiker-skripte.de
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#7
Guten Morgen ihr Lieben,

ihr habt ja schon perfekt zusammen gestellt und Petra und Gesi haben ja auch schon soweit alles prima beantwortet.
Die Links sind auch perfekt: IfSG immer unter gesetze-im-internet zu finden und das RKI immer nochmal kurz vor der Prüfung schauen, ob sich was verändert hat oder ob es aktuelle Ergänzungen gibt.

Scharlach habt ihr glaube ich jetzt nicht beantwortet, dies wird nur im §34 aufgelistet und ist damit mit Behandlungsverbot belegt, aber nicht mit einer Meldepflicht für uns.
Mononukleose sollten wir aus Sorgfaltspflicht nicht behandeln, da es hier die Milzruptur als Komplikation gibt. Es ist uns aber grundsätzlich nicht verboten und wird auch in keinem Gesetz benannt, wie Petra schon richtig schreibt. In der Mündlichen sagen wir aber bitte das wir diese Komplikation bedenken und darum an den Arzt verweisen.  Wink
Angeborene Rötelnembryopathie steht zusammen mit den Röteln im §6 und findet sich daher nicht mehr in den anderen Gesetzen.

Am Mittwoch schauen wir uns die Kinderkrankheiten hinsichtlich dessen an, was ihr für die Prüfung wissen müsst. Ich lade euch darum herzlich ein dabei zu sein und auch dann aktiv mitzumachen, denn es geht darum das ihr trainieren könnt  Big Grin

LG Gini
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#8
Vielen lieben Dank für Eure Mühe, das hat mir sehr geholfen.

Ich habe mich durchgewühlt und bin jetzt glaub ich dahinter gestiegen wie es geht Smile

Patenkind von Werner Bergner
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