Ich hatte mich bezüglich einer geplanten Praxisgründung im Landkreis Mainz-Bingen mit folgenden Fragen an das Gesundheitsamt Mainz gewendet :
1. Welche Anforderungen werden an eine invasive Praxis gestellt ( z.B. Waschbecken im Behandlungsraum etc. )
2. Ist eine reine Hausbesuchspraxis ( Bestellpraxis ) zulässig
Folgende Antwort habe ich vom Amt erhalten :
Zu 1. Gemäß Rahmenhygieneplan für Heilpraktiker
Zu 2. Zulässig, solange man eine Niederlassung hat
Daraus werde ich aber nicht wirklich schlau und bitte um Hilfe von KollegInnen, die im Einzugsgebiet des Gesundheitsamts Mainz Erfahrungen zu o.g. Fragen gesammelt haben.
1. Der Rahmenhygieneplan für HPs ist im Internet nicht zu finden, nur der für Krankentransport...
Kann mir jemand sagen, was an baulicher Ausstattung ( siehe Punkt " Waschbecken im Behandlungsraum"etc. ) gefordert wird ?
2. Bedeutet "Niederlassung" auch, dass ich in meinem privaten Wohnhaus einen Raum vorhalten kann, dort aber keine Patienten empfange, sondern nur Hausbesuche mache ? Muss dieser Raum dann spezielle Anforderungen erfüllen oder könnte es theoretisch nur ein Arbeitsplatz sein, wo ich meine Abrechnung etc. mache ?
Danke für Eure Hilfe.
LG
Mona