herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter.
Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.
Öffentlicher und geschlossener Bereich
Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen.
Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.
Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.
Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung
Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!
ich möchte BBB werden frage mich, wie ich als Nicht-Heilpraktikerin die BBB anwenden und abrechnen darf.
Melde ich dazu ein Gewerbe an und stelle dann eine Rechnung mit "Beratender Tätigkeit" und weise 19% Mehrwertsteuer aus?
Desweiteren kann ich Handauflegen und möchte dies ggf. auch anbieten - nun die Frage, wie lässt sich beides vereinen?
Was gibt es hier zu beachten? Meines Wissens nach ist der BBB nicht therapierend tätig, das Handauflegen ist aber Therapieren.
Somit würde laut einer ersten Information, die ich hier telefonisch erhalten habe beim Handauflegen das Geistheilergesetz gelten - dies widerspricht aber
in gewisser Weise dem BBB-Dasein.
Ich freue mich, auf Antworten und Erfahrungen!
Herzliche Grüße, Yvonne