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Hallo zusammen,
da ich eine Hausbesuchspraxis eröffnet habe, stellt sich mir die Frage , wie ich die Hausbesuche abrechne.
Klar gibt es laut Gebüh eine Ziffer Hausbesuche,werde ich bei einer homöopathischen Erstanamnese auch abrechnen.
Aber wie sieht es z.B. mit Ohrakupunktur aus .Da wäre die Endsumme für eine Ohrakupunktur mit Hausbesuch und Beratung bei ca. 50€. Der Hausbesuch also fast genauso teuer, wie die Therapie.
Ich denke, das werden die Patienten und evtl. auch die Kassen nicht insgesamt 10x zahlen.
Wenn ich stattdessen Wegegeld nehme pro Km währe das fairer, laut Gebühr 1,25€/km.
Dann ist die Frage, ob die Kassen das zahlen und ob ich dann noch etwas beim Finanzamt absetzten kann oder muß.
Bzw. Fahrtenbuch führen muß.
Ich weiß das sind sehr spezielle Fragen.
Wie macht ihr das und was habt ihr für Erfahrungen damit?
Wäre schön , wenn ich ein paar Infos bekommen könnte.
Liebe Grüße
Iris
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Hallo,
das interessiert mich, da ich auch Hausbesuche anbieten werde.
Liebe Iris, hast du eine reine Hausbesuchspraxis?
LG Marlis
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Hallo,
ja ich habe eine reine Hausbesuchspraxis.
Da gibt es in NRW keine Probleme.
Nur die private Adresse als festen Praxissitz. Man braucht auch keinen zusätzlichen Raum ,oder was man sonst so hört.
Ich darf sogar alle Therapieverfahren anbiete, auch Ohrakupunktur, was ja unter invasiv fällt.
Liebe Grüße
Iris
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Hallo Iris,
danke für deine Antwort. Ich bin in Bayern; möchte einen Raum im Haus für eine homöopathische Praxis nutzen. Das scheint klarzugehen, das Bauamt hat aber Bedenken wegen der Parkplätze. Es ist ein Wohngebiet mit ausreichend Parkraum, trotzdem gerade noch in der Diskussion. Vielleicht melde ich auch eine reine HBP an?
LG Marlis