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Geräte in der Praxis. Was ist zu prüfen? Wie oft?
#1
Question 
Ich habe die Prüfung zwar erst vor mir, aber so einige Dinge geistern mir aktuell doch schon perspektivisch im Kopf rum. Da ich gerne mit Bioresonanztherapie arbeiten möchte, und auch sonst technischen Dingen nicht abgeneigt bin stellt sich für mich die Frage, was wie oft zu überprüfen ist. Huh

In Kliniken und Arztpraxen gibt es da ja ganz strenge Vorschriften, wie oft was geprüft werden muss. Wie sieht das denn in HP-Praxen aus? Muss beispielsweise das BICOM-Gerät für die Bioresonanztherapie auch jedes Jahr zur Revision? Welche Vorschriften gelten da? Ab wann ist Technik die in der Praxis eingesetzt wird denn zu prüfen? Sicher muss man nicht den Tauschsieder für den Patiententee checken lassen oder? Wink

Ulli
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#2
Worüber du dir schon jetzt den Kopf zerbrichst... Big Grin

Ich hab leider keine Antwort für dich parat.
Liebe Grüße, Alexandra

www.naturheilpraxis-alexandra-nau.de
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#3
Hallo,
alle Geräte die dem Medizinproduktegesetz unterliegen muß der Betreiber in bestimmten Abständen,z.B. 1/2 oder 1 jährlich bemäß MPBetreibV. warten und prüfen lassen.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#4
Nachtrag:Was ist ein MP., darüber muß der Hersteller Auskunft geben oder es steht in den technischen- und Bedienungunterlagen.Zum Beispiel gehören die Blutdruckmessgeräte auch dazu.Eine Behandlungs und Untersuchungsliegen sind ein Medizinprodukt.Weitere Geräte sind M-Produkte:Waagen Rollstühle Fieberthermometer Beatmungsbeutel Blutzuckermessgeräte Rollatoren Sauerstoffgeräte EKG-Geräte Infusiomaten sowie die Geräte an Patienten eingesetzt werden.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#5
(09.09.2009, 09:06)wernerbergner schrieb: Nachtrag:Was ist ein MP., darüber muß der Hersteller Auskunft geben oder es steht in den technischen- und Bedienungunterlagen.Zum Beispiel gehören die Blutdruckmessgeräte auch dazu.Eine Behandlungs und Untersuchungsliegen sind ein Medizinprodukt.Weitere Geräte sind M-Produkte:Waagen Rollstühle Fieberthermometer Beatmungsbeutel Blutzuckermessgeräte Rollatoren Sauerstoffgeräte EKG-Geräte Infusiomaten sowie die Geräte an Patienten eingesetzt werden.

Danke für die Antwort. Jetzt ist mir auch klar, warum viele HPs was gegen "Gerätemedizin" haben Smile

Ist das jetzt ein falscher Eindruck von mir, oder kann es sein dass mangels regelmäßiger Prüfung diese Geräte in einigen HP-Praxen eher selten durch TÜV oder andere abgenommen werden? Vermutlich ist das Sache des Ordnungsamtes, diese Dinge zu prüfen. oder eher Gewerbeaufsichtsamt?

Habe noch nie gehört oder gesehen, dass beispielsweise die Massage-Liegen bei mir bekannten HPs jemals einen Prüfstempel oder eine Plakette hatten.

Ulli
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#6
Hallo in NRW, prüft die jeweilige Bezirksregierung die Medizinprodukte,wenn sie zu Einrichtungen des Gesundheitswesens gehören.Von Arztpraxen und anderen Einrichtungen habe ich das noch nicht gehört,da ist der jeweilige Betreiber und Nutzer in der Pflicht.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#7
Hallo Ulli,

vielleicht mußt Du noch etwas geduldig sein, denn im Fernlehrheft "Gesetzeskunde" werden Deine Fragen beantwortet und zwar im Kapitel "Medizinprodukterecht".

Vorab schon einmal soviel:

Grundsätzlich müssen alle Medizinprodukte, die Du in Deiner Praxis einsetzt, eine CE-Kennzeichnung besitzen. Du bist verpflichtet, ein Bestandsverzeichnis bzw. ein Medizinproduktebuch zu führen.

Alles weitere zu seiner Zeit...Wink

Liebe Grüße

Deine Moderatorin
Claudia
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#8
Danke liebe Claudia, das beruhigt mich jetzt. Mit "Geduld" hast Du einen wunden Punkt bei mir getroffen. Ich würde lieber heute als morgen meine Praxis eröffnen, aber "alles zu seiner Zeit" ist sicher besser. Wenn man grausig schnell auf die 50 zugeht, meint man vielleicht nicht mehr genug "Zeit" zu haben ;-)

Ist übrigens interessant: Ich habe die gleich Frage bei Xing in einer Ärzte- und Heilpraktiker-Gruppe gestellt, und Antwort gab es dort keine - zumindest keine korrekte.

Spricht für das Forum hier finde ich.

Nochmal Dank, und frohes Schaffen

Ulli

(09.09.2009, 17:08)Claudia Fiedler schrieb: Hallo Ulli,

vielleicht mußt Du noch etwas geduldig sein, denn im Fernlehrheft "Gesetzeskunde" werden Deine Fragen beantwortet und zwar im Kapitel "Medizinprodukterecht".

Vorab schon einmal soviel:

Grundsätzlich müssen alle Medizinprodukte, die Du in Deiner Praxis einsetzt, eine CE-Kennzeichnung besitzen. Du bist verpflichtet, ein Bestandsverzeichnis bzw. ein Medizinproduktebuch zu führen.

Alles weitere zu seiner Zeit...Wink

Liebe Grüße

Deine Moderatorin
Claudia
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#9
Ach Ulli, das mit der Geduld kenne ich!
Ich hätte auch am liebsten schon gestern meine Praxis aufgemacht und heute einen großen Patientenstamm!! Und ich wüsste soooo gerne aaaallllles über Kräuter!!
Und ich will Entspannungstherapeutin sein und und und
und das am liebsten heute schon!!

Ach ja, Geduld ist manchmal schon was komisches! Kann man das kaufen?Huh
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