Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Was ist Heilkunde?
#1
Wenn in der mündlichen Prüfung gefragt wird,


"Was ist Heilkunde"?

was antworte ich darauf? Diese Frage verwirrt mich.

Kommt dann die Antwort nach dem HPG § 1 (1-3) ?


Diese Frage ist jetzt häufiger in den Prüfungsprotokollen vorgekommen. Was würdet ihr antworten?
Herzensgrüße
Simone
Heart
Antworten Zitieren
#2
Gini schrieb: Guten Morgen liebe Simone,


Deine Frage wiederum verwirrt mich nun wieder  [Bild: biggrin.gif]

Machen wir es anders: 
- was steht im §1 HPG?
- welcher Absatz davon gibt uns Auskunft was wir unter Heilkunde verstehen?  [Bild: wink.gif]

Evtl. stelle doch mal die Frage im Bereich der inhaltlichen Verständnisfragen zum Thema Gesetz, mal sehen was die Anderen dazu sagen. Hier in dem Bereich geht es sonst noch unter und es ist doch vielleicht auch für Andere interessant.

LG Gini

__________________________________________________________________________________________________

Diese Frage hab ich jetzt öfter schon aus den Prüfungsprotokollen entnehmen können.

Im § 1 HPG steht:
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist, jd. beruf- oder gewerbsmäßig vorgenomme Tätigkeit, zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Dieser Absatz gibt Auskunft über das was wir unter Heilkunde verstehen!
(3) Wer die Heilkunde... ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmung, er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker"

Ich würde dem Amtsarzt auf seine Frage so antworten, das im HPG § 1 (2) die Beschreibung der Heilkunde steht, aber der vollständigkeitshalber würde ich das Gesetz mit (1) und (3) gleich mit aufzählen [Bild: wink.gif]


_________________________________________________________________________________________________


Was meint ihr?
Herzensgrüße
Simone
Heart
Antworten Zitieren
#3
Liebe Simone,
Der Amtsarzt stellt in der Regel seine Frage so:
Was versteht das HPG unter "Ausübung der Heilkunde"?
Und da ist die korrekte Antwort:
Das HPG versteht unter Ausübung der Heilkunde jede beruf- oder gewerbsmäßig vorgenomme Tätigkeit, zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
So ist die Antwort völlig richtig und umfassend beantwortet. Sie Sätze (1) und (3) gehören dann NICHT mehr zur Frage. Das würde den Amtsarzt eher verwundern, was das in diesem Zusammenhang soll.
Ich habe es noch nie erlebt, das gefragt wurde: Was ist Heilkunde?
Dann müsstest du nachfragen: Meinen Sie jetzt "im Sinne des HPG" oder möchten Sie meine persönliche Meinung hören? Smile
Antworten Zitieren
#4
Liebe Isolde,

in Heilbronn wird die Frage "was ist Heilkunde?" bei fast allen Prüfungen gefragt, meistens in genau diesem Wortlaut. Oder es wird gefragt "was verstehen Sie unter Heilkunde". Manchmal möchten sie dann als Zusatz noch wissen, wo dies steht und in welchem Jahr das Heilpraktikergesetz entstanden ist.

Und als Antwort zur Heilkunde möchten die Amtsärzte dann genau das hören, was Du oben bereits geschrieben hattest:

"Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird."

Für Heilbronn ist diese Frage ein toller Einstieg für die Prüflinge, denn sie kommt IMMER dran. Daher lasse ich meine Schüler diesen Spruch so intensiv lernen, dass sie diesen mittlerweile auch nachts im Schlaf aufsagen könnten Smile
von ganzem Heart Heilpraktikerin, Autorin und Dozentin
www.petra-ochs.de / www.heilpraktiker-skripte.de
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: