Die Prüfung wurde bestanden:
Was ich noch weiß:
- Was dürfen Sie als HP nicht? (Totenschein ausstellen, Leichenschau, Geburtshilfe, zahnärztliche Tätigkeiten usw.)
- Wenn ein Patient mit Aphten im Mund kommt, dürfen Sie untersuchen und behandeln?
- Wenn ein Kind mit Zeckenbiss mit Elternteil in die Praxis kommt, was tun Sie?
Sollten Sie die Zecke desinfizieren??
(wollte natürlich nein hören, weil die Zecke so wenig wie möglich irritiert bzw. zur Abgabe von (infiziertem?) Speichel provoziert werden sollte).
Was dann? (Zeckenbiss beobachten ((Wanderröte, Fieber usw.)).
Gespräch richtete sich dann auf Lyme-Borreliose mit möglichen Erkrankungsformen und Komplikationen, Impfung?
FSME (hier z.B. was ist Meningitis, was Enzephalitis und wie drücken sich diese jeweils aus?)
Zum Schluss noch ein paar Fragen zum Diabetes mellitus (woran kann man eine evtl. Erkrankung erkennen?
Welche Formen gibt es?
Wie würden Sie hinsichtlich der Ernährung beraten?
Ich habe für MICH, in MEINER persönlichen Prüfung, mit MEINEN Prüfern festgestellt,
dass meine medizinische Vorkenntnisse und meine Berufserfahrung
(mehrjährige Tätigkeit als Arzthelferin in verschiedenen Fachgebieten, ambulante Pflegediensterfahrung, Wundexperten-Weiterbildung)
und dementsprechend mein sicheres Auftreten neben dem guten Fachwissen von Vorteil war.
Es wurde bei meiner Prüfung sehr praxisnah abgefragt.
Einzelne Paragraphen und Gesetzestexte aus dem Gebiet Gesetz wurden nicht genauer und im Wortlaut abgefragt.
Ich denke, hier kommt es aber auch wieder auf die Neigungen und Schwerpunkte der Prüfer an.
Somit kann ich wiederum nur für mich feststellen, dass jede Prüfung ein "Einzelfall" ist,
bei dem es jeweils darauf ankommt, wer wen wo prüft - und in welcher Verfassung.