Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bachblütenmischung vom Kunden selbst herstellen lassen?
#1
Hallo liebe Bachblüten-Freunde (und auch alle anderen Big Grin  )  [Bild: heart.gif] 

Ich hatte die Frage schon im BB-Forum gestellt, und dort den Tipp bekommen, hier zu fragen: 

Als frischgebackene Beraterin suche ich gerade Anregungen im Netz, wie ich meine Internetpräsenz gestalten kann usw...

Dabei bin ich auf die Seite eines Bachblüten-Beraters gestoßen, der dem Kunden anbietet mit zur Verfügung gestellten Utensilien
seine Mischung selbst herzustellen. Gegen einen geringen Unkostenbeitrag. 

Ist das rechtens?
Wenn ja, wäre das natürlich eine Möglichkeit den Kunden einzubinden und ihm direkt seine eigene Mischung an die Hand zu geben 

(ein Weg zur Apotheke entfällt, Kosten sind geringer).

Oder wäre das eher ungünstig, würde man die Wertigkeit der BB-Mischung für einige Kunden damit evtl verringern (andere Medis müssen auch in der Apotheke geholt werden, dann kann DAS ja nichts sein? ) 

Und darf man dann überhaupt damit werben (wie in diesem Fall) oder es dann nur in der Praxis anbieten? 

Oder hat der Berater bisher einfach nur Glück gehabt, nicht erwischt worden zu sein?


Wäre schön, Eure Meinungen zu hören.
Heart lichen Gruß
Inga

"You can´t stop the waves, but you can learn to surf"
Joseph Goldstein





Antworten Zitieren
#2
Hallo miteinander, hallo Inga78,

meine Gedanken hierzu, die im Forum schon einmal gepostet habe:

Das Anmischen von einnahmebestimmten BBPräparaten aus erworbenen Stockbottles  stellt ein Herstellen, eine Verarbeitung von Lebensmitteln dar (= aktuelle Rechtsansicht!). BB entsprechen weder der Definition eines Funktionsheilmittels (keine hinreichend nachweisbare pharmakologische Wirkung) noch gelten sie nach der Verkehrsanschauung als Präsentationsheilmittel und unterfallen damit nicht dem Arzneimittelrecht, soweit Ihr die Abgabe Fläschchen nicht mit irgendwelchen Heilwirkungen anpreist oder zu Heilzwecken abgebt.

Die Herstellung/Behandlung von Lebensmitteln findet jedoch nicht im rechtsfreiem Raum statt (wo kämen wir denn da hin?) [Bild: wink.gif] , sondern unterfällt dem Lebensmittelrecht, das umfangreiche Anforderungen aufstellt.

Folgen:

- Die BB-Präparate können weder in einer HP-Praxis hergestellt noch verkauft werden. Herstellung und Verkauf muss daher sowohl steuerlich, als auch organisatorisch von der Heilpraxis getrennt erfolgen.
- Herstellung und Abgabe werden nicht von einer HP-Erlaubnis umfasst, sondern stellen eine gewerberechtlich gesonderte Tätigkeit dar, die gewerberechtlich angemeldet werden muss.
- Herstellung und Abgabe sind nicht gewerberechtlich besonders erlaubnis-/zulassungspflichtig, unterfallen jedoch der lebensmittelrechtlichen Überwachung. 
- Die Überwachung erstreckt sich im Wesentlichen auf die Einhaltung folgender lebensmittelrechtlicher Anforderungen:
      - Lebensmittelhygieneverordnung (Herstellung, Lagerung, Abgabe entspricht den hygienischen Anforderungen hinsichtlich Handling, Ausgangsprodukten, Einrichtung und Abgabe? Dokumentation!
      - Lebensmittelinformationsverordnung (notwendige Kennzeichnungen der abgegebenen Präparatefläschchen)
      - HACCP-Konzept = Einhaltung der Anforderungen der europäischen Verordnung über ein Eigenkontrollsystem, das jeder Herstellungsbetrieb erstellen und dokumentieren soll (Reinigungs- und Hygieneplan)
      - Eine Werbung für ein Lebensmittel mit: "gesundheitsfördernde Wirkung" ist nur zulässig, wenn diese Wirkung nachgewiesen werden kann! (Artikel 14 ff der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006. Ein entsprechender wissenschaftlich anerkannter Nachweis liegt bisland nicht vor.


Die wesentlichen Anforderungen können dem Leitfaden des "Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde" entnommen werden (Google), weitere Infos auch bei den IHKs.

Da die BB keine Arzneimittel darstellen, sind sie nicht apothekenpflichtig aber apothekenfähig, d.h. auch Apotheken dürfen sie verkaufen (anders, als Wiener Würstchen, die keinen Gesundheitsbezug haben Big Grin ).

Zusammengefasst: Der Berater hat bislang einfach Glück gehabt Wink -

GlG
Horst
Antworten Zitieren
#3
Hallo Horst,

wow.
Gut, dass wir dich haben.
Dankeschön für deine Mühe.

lg Diana
Nur in einem ruhigen Teich spiegelt sich das Licht der Sterne.
Chinesisches Sprichwort
Antworten Zitieren
#4
Vielen Dank, lieber Horst! 


Das hab ich mir schon fast gedacht  Big Grin  Hätte aber ja sein können, dass es das sogenannte "Schlupfloch" ist, da der Berater selbst nichts herstellt, sondern der Kunde auf eigene Verantwortung. 
Allerdings... klar, wenn er dafür Geld nimmt, ist das wieder was anderes... (hätte ich auch selbst drauf kommen können   Rolleyes  ) 

Würde es denn einen Unterschied machen, wenn er nur die reinen Flaschen (für die Mischung) OHNE Inhalt verkauft (natürlich mit Gewerbeschein)? 

Nur aus reiner Neugier... für mich selbst käme das jetzt nicht in Betracht, schließlich will man ja nichts riskieren, auch im Hinblick auf die ausstehende Arbeit als HP, nicht dass man da noch eine Zulassungssperre bekäme.
Heart lichen Gruß
Inga

"You can´t stop the waves, but you can learn to surf"
Joseph Goldstein





Antworten Zitieren
#5
Hallo Inga78,
auch als HP kann man/frau beliebige weitere Berufe ausüben (war ursprünglich nicht zulässig, heute aber schon). Für die weiteren Berufsausübungen müssen aber die jeweiligen gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Für den "Verkauf von leeren Flaschen" gibt es m.E. keine spezifischen gesetzlichen Anforderungen (klaro, außer Bau-, Steuer-, Gewerberecht.... Tongue)
Antworten Zitieren
#6
DANKE, lieber Horst, ich bin sooo froh, dass ich in Deutschland leben darf. Hier ist alles so schön klar und geregelt - sogar der 'Verkauf von leeren Fläschchen. Big Grin
Antworten Zitieren
#7
Big Grin Ja, das ist toll!

Danke für die schnelle Antwort, lieber Horst!
Heart lichen Gruß
Inga

"You can´t stop the waves, but you can learn to surf"
Joseph Goldstein





Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Als Berater Präparate selbst weiter verkaufen Iris Richter 3 1.918 09.09.2020, 13:58
Letzter Beitrag: Horst
Question Patienten in der Praxis selber mischen lassen kerstinpr 4 3.693 23.03.2018, 17:12
Letzter Beitrag: Isolde Richter
  Darf ein HP in seiner Praxis eine Bachblütenmischung herstellen. Isolde Richter 3 5.738 12.08.2015, 17:09
Letzter Beitrag: Scapi

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: