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Gini, meinst du bei mitgebrachten Medikamenten (also vom Arzt verordnet) darf ich auch weiter sagen, im Rahmen der Sorgfaltpflicht verabreiche ich nur Medikamente die ich kenne und deren Risiko ich einschätzen kann. Oder sollte man da zum aktuellen Zeitpunkt noch vorsichtiger antworten?
Liebe Grüße, Manuela
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Danke Gini! Der Artikel ist sehr informativ
Ganz liebe Grüße
Ilona
Immer wenn du dich im Kreis drehst, ist es Zeit, aus der Reihe zu tanzen. - Autor unbekannt-
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Danke Gini für den hilfreichen Artikel!
LG
Birgit
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Hallo ihr Lieben,
aus der Erfahrung, die ich bei der Prüfung gemacht habe, würde ich nur sagen, dass ich das verabreiche, was ich als HP auch verschreiben
darf.
Wenn die dann was anderes hören möchten und nachfragen, kann man das immer noch ausführen.
Grund ist, dass man sich ganz schnell auf Glatteis begeben kann, wenn man anfängt, irgendwas über verschreibungspflichtige Mittel zu erzählen.
Dann muss man sich schon genau auskennen.
Und das trifft bei vielen nicht zu.
Mein Tip wäre, erkundigt euch vorher, was die bei eurem Gesundheitsamt hören wollen.
LG
Antje
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Liebe Gini, danke für deine Antwort. Ja ich denk mir das eigentlich auch so und schließlich bin ichs gewöhnt Spritzen und Infusionen zu verabreichen...nur mit den aktuellen Diskussionen wars für mich halt echt nicht klar ob man da nicht sogar noch zurückhaltender sein muss. Aber du hast natürlich Recht, wenn ich sorgfältig und verantwortungsbewusst bin dann mach ich ja eh nur das was ich auch kann.
(und bis zu meiner Prüfung vergeht eh noch viel Zeit...)
Liebe Grüße, Manuela