Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Anmeldung beim Gesundheitsamt
#1
Ich habe noch eine Frage:


Mein Vorhaben ist, hauptsächlich mit Akupressur zu behandeln, aber je nachdem, was es ist bzw. wie der Kunde ist oder welche Punkte ich auswähle, würde ich bestimmt auch mal eine Nadel stecken...

Wenn ich beim Gesundheitsamt anrufe und mich wg. der hiesigen Vorschriften für eine Praxiseinrichtung erkundige bzw. anmelde - ist es dann schlauer 

a) eine nicht-invasive Tätigkeit anzugeben
b) gleich Akupunktur zu nennen
c) oder erstmal nicht-invasiv und zu einem späteren Zeitpunkt die Akupunktur als minimal-invasiv anzugeben?

Vielleicht wird das aber auch im Praxisgründungskurs besprochen?
Viele Grüße! Smile
Aileen

"..wie wir es in uns haben, darauf kommt es an"
Andersen
Antworten Zitieren
#2
Deine Frage kann ich Die leider nicht beantworten, aber da ich lese frische gebackene HP möchte ich Dir ganz herzlich gratulieren!
Herzlichst
STEFFI

Lass dich nicht unterkriegen, sei frech, wild & wunderbar!
-Astrid Lindgren-


Antworten Zitieren
#3
Also wenn Du auf jedenfall mit der Akupunktur irgendwann arbeiten willst, dann würde ich es auch gleich beim Gesundheitsamt mit ansprechen und es versicherungstechnisch gleich mit abdecken!
Antworten Zitieren
#4
Vielen Dank - an beide!  Smile

Ja okay, ich spiele auch lieber mit offenen Karten, da fühle ich mich wohler. 

In 2013 hatte ich schonmal einen Akupunktur-Grundlagenkurs an der Paracelsus-Schule, so daß ich ein paar Nadeln auch gleich stechen könnte. Man wird nur verunsichert, weil man immer wieder hört, daß man auf keinen Fall eine invasive Tätigkeit angeben soll.

Ich habe einen Raum in einem gewerbl. Gebäude in Aussicht, der sowieso renoviert werden muß, dann möchte ich`s lieber auch gleich richtig machen.


Die Haftpflichversicherung habe ich bei der Conti - ich glaube, da ist alles mit abgedeckt, werde mich aber nochmal erkundigen.
Viele Grüße! Smile
Aileen

"..wie wir es in uns haben, darauf kommt es an"
Andersen
Antworten Zitieren
#5
Hallo,

Ich habe Invasive Tätigkeiten inkl. Akupunktur angegeben und es war gar kein Problem.

Viele Grüße
Andrea
LG Andrea

Antworten Zitieren
#6
Die Praxisbegehungen sind ja regional verschieden - aber ich würde auch raten: es direkt mit anzugeben, wenn es ansteht!

Der Tipp in deinem Kurs Akupunktur nicht anzugeben, obwohl man "stechen" lernt, klingt mehr als befremdlich...es ist gar nichts Schlimmes, das GA will es nur wissen und plant ggf. die Praxisbegehungen entsprechend ein.

Viel Erfolg!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
Antworten Zitieren
#7
Also Ahnung habe ich nicht, hab ja keine Praxis....aber spontan hätte ich auch gedacht, ich würde das mit angeben....einfach, damit Du auf der sicheren Seite bist und es nicht später zu Problemen kommt....nicht, dass Dich das Gesundheitsamt plötzlich auf dem "Negativschirm" hat.....
.....wenn man einmal aufgefallen ist.....


....viel Erfolg weiterhin!
Herzlichst
STEFFI

Lass dich nicht unterkriegen, sei frech, wild & wunderbar!
-Astrid Lindgren-


Antworten Zitieren
#8
Vielen Dank an alle!  Smile  

Ja, das war nicht vom Doz des damaligen Kurses, aber von anderen Dozenten und HPs habe ich so etwas schon mehrmals gehört - vielleicht ist es auch nur ein "bangemachen" gewesen (?)

Ich tu´s auf jeden Fall angeben, dann bin ich auf der sicheren Seite  Smile
Viele Grüße! Smile
Aileen

"..wie wir es in uns haben, darauf kommt es an"
Andersen
Antworten Zitieren
#9
Ja....also "bangemachen" gab es immer schon und ist wenig hilfreich!

Die Gesundheitsämter sind nicht unser "Feind", sondern für unsere Belange zuständig! Bisher hatte ich bei uns nur mit netten Mitarbeiter/innen zu tun!

Also keine Angst!

Weder vor dem Amtsarzt noch den Sachbearbeitern, die zur Praxisbegehung eventuell vorstellig werden!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Anmeldung der Praxis Soplob 1 458 27.09.2023, 12:32
Letzter Beitrag: Silke Uhlendahl
  Beratungstätigkeit - Anmeldung BG u. Gesundheitsamt? Claudia Michel 1 738 20.07.2022, 07:06
Letzter Beitrag: Silke Uhlendahl
  Anmeldung Gesundheitsamt Munja511 3 1.634 19.02.2021, 11:25
Letzter Beitrag: Munja511
  Schmankerl beim Kurs Praxisorganisation Isolde Richter 2 4.176 06.10.2014, 10:06
Letzter Beitrag: Silke Uhlendahl

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: