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Hygienegesetz
#1
Lieber Horst,

ich bräuchte bitte deine Hilfe bzgl. des Hygienegesetzes für Bayern.

Wo finde ich das, und es gibt wohl 7 neue Gesetze dazu?

Vielen Dank schon mal im Voraus für deine Hilfe.
Herzensgrüße
Simone
Heart
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#2
Liebe Simone,

bis Horst sich noch mal mit den wichtigen fachlichen Details zu deinen Fragen meldet:

Vielleicht findest du hier schon die eine oder andere Antwort:

http://www.lgl.bayern.de/downloads/gesundheit/hygiene/
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#3
Hallo Simone,
Hallo miteinander,

wie Du schon dem Katalog des Landesgesundheitsamtes Bayern (Link bei Silke) entnehmen kannst, gibt es kein "Hygienegesetz", weder für Bayern, noch für den Bund.
Das Hygienerecht ist entsprechend den mannigfaltigen und komplexen Risikobereichen völlig aufgesplittert.

Auch die in der Link-Sammlung des LgL-Bayern aufgeführte Bayerische Hygieneverordnung "zur Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen" gibt in Hygienefragen für Heilpraxen (wenn denn überhaupt invasiv tätig) kaum klare Regelungen vor.

Grundlage diesbezüglich für die Länder-Hygieneregelungen (Verordnungen der Bundesländer, die weitgehend übereinstimmen), ist hierbei § 23 IfSG, der den Länder "Hausaufgaben" zum Erlass ihrer Hygieneverordnungen gegeben hat.
Hierbei läuft fast alles auf die Grundanforderung des § 23 Abs. 3 IfSG hinaus, die auch für Heilpraxen gilt:
"Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicher zu stellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreiterung von Krankheitserregern zu vermeiden:

.........9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe."

Was derartig erforderliche Maßnahmen sind, überlässt der Bund (und damit auch die Länder) großzügig dem RKI :

" Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim RKI und der Kommission für Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim RKI beachtet worden sind."

Die entspricht auch den Regelungen der einzelnen Bundesländern. (D.h. nur mit den einzelnen konkreten Empfehlungen des RKI bist Du auf der sicheren Seite).

Aber auch das RKI hat keine einheitlichen und umfassenden Hygieneempfehlungen. Die Empfehlungen sind in einer fast unüberschaubaren Zahl von einzelnen Lebens-/Praxisbereichen zersplittert.

Sorry, ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich das Ziel Deiner Fragestellung richtig erahnt/erraten oder wenigstenz gestreift habe.

Wenn nicht, gibt Silkes Link-Liste eine weitere Hilfestellung für das Herantasten an die Problembereiche, auf die es Dir aktuell ankommt.

GlG

Horst
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