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Hallo zusammen,
Horst scheint schon länger offline zu sein, daher schreibe ich meine Frage mal ganz allgemein ins Forum und hoffe auf Eure Hilfe :
Ich hatte bei einer Heilpraktikerin wegen einer Hospitation angefragt und sie hat mir angeboten, einige Ihrer Patienten selbstständig zu behandeln ( Anamnese, Akupunktur etc. ). Die Behandlung wäre für die Patienten kostenlos.
Nun ist es aber so, dass ich selbst derzeit nicht praktiziere ( Elternzeit ) und weder beim Gesundheits-, noch beim Finanzamt angemeldet bin und auch keine Betriebshaftpflicht o.ä. habe.
Wie sähe es in diesem Fall mit der Haftung bei einem Behandlungsfehler meinerseits aus ? Mache ich mich strafbar, wenn ich Patienten behandele, ohne meine Tätigkeit angemeldet zu haben ?
Vielen lieben Dank für Eure Hilfe.
LG
Mona
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Ich seh das Problem nicht nur in der Haftung sondern generell.
Du solltest besser nicht praktizieren in einer Praxis wenn du nicht dort als HP gemeldet bist. Ob du Geld nimmst oder nicht spielt meines Erachtens keine Rolle. Hospitation (also nur dabeisein und beobachten) ist ja eine ganz andere Sache als wenn du selbsttändig und alleine praktizierst, insbesondere wenn es noch invasiv (Akupunktur) ist.
Ich würde mich wenigstens beim GA anmelden.
HP und Patient:
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Frag doch einfach mal Birgit Kriener....da weiß ich, dass sie häufiger Hospitanten hat...vielleicht kennt sie sichtbar damit besser aus, bevor Du hier irgendwas Falsches hörst.
Aber wenn ich recht überlege, so würde ich das ähnlich wie Volkerchen sehen....Hospitieren ist ja eigentlich nur zusehen, zuhören und lernen.
Herzlichst
STEFFI
Lass dich nicht unterkriegen, sei frech, wild & wunderbar!
-Astrid Lindgren-
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... Ich bin mir auch sehr unsicher, ob ich das machen sollte.
Ich wollte ja eigentlich nur hospitieren ( hatte ich bei Birgit auch schon ) und dann meinte die HP :"nur zuschauen ist ja langweilig, ich traue Ihnen das zu, die Patienten selbst zu behandeln".
Hab mich natürlich total gefreut - die Gedanken zu Haftung etc. kamen erst im Nachhinein
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Wenn ich mal was dazu sagen darf
Außer der Meldung beim GA würde ich etwas Schriftliches vereinbaren, das a. die Patienten, die HP damit einverstanden sind, von Dir untersucht und behandelt zu werden und das so eine Art schriftliche Vereinbarung gemacht wird, das die Patienten von Dir behaldelt werden dürfen und Eigenverantwortung übernehmen - sich also allen Konsequenzen bewußt sind und dafür gerade stehen.
Einfach so drauf los zu legen, auch wenn es ein erfreuliches Angebot Deiner Heilpraktikerin ist, da hätte ich auch, ehrlich gesagt bissel Schiß, was die rechtlichen Konsequenzen angeht.
Es ist glaube ich immer besser etwas Schriftliches (eine Vereinbarung mit dem Patienten, was untersucht und behandelt wrid) in der Hand zu haben...besonders in der heutigen Zeit, finde ich...
Liebe Grüße und einen schönen Tag Euch
Ela
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Hallo zusammen,
Mir war das alles dann doch zu heikel und ich hab ihr abgesagt
Sammle meine praktischen Akupunkturerfahrungen doch lieber im Praxiskurs bei Birgit, da verklagt mich keiner, wenn die Nadel falsch sitzt
Danke für Euren Input.
LG
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Hallo Mona,
ich würde überhaupt nichts an Patienten machen ohne Anstellung bei der HP oder eigene Selbständigkeit.
Bei mir ist schon so oft privat angefragt worden, ob ich mal eben dies oder jenes machen kann, hauptsächlich in der Zeit als ich
noch keine HP war aber die Leute wussten, dass ich in der Pflege arbeite.
Oft wegen i.m. Spritzen von Hormonen, Vitaminen und einmal sogar wegen einer Tetanusimpfung.
Ob man das dann zu Hause macht oder in der Praxis von jemandem, da dürfte es keinen Unterschied geben.
Wenn es Probleme gibt, steht du da.
Eine ehemalige Kollegin von mir, die auch HP ist, hat in der Klinik wo ich arbeite mal eine Zeitlang nebenbei auch umsonst akupunktiert.
Aber mit Absicherung durch das Haus.
Schade, dass du abgesagt hast.
Wäre sicher auch sehr interessant gewesen, da einfach nur zuzusehen.
LG
Antje
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Hallo Antje,
Danke für Deine Antwort.
Für das eigentliche Hospitieren hätte es bei der HP nicht wirklich gepasst - mir ging es ja um Anamnesegespräche, Auswahl von Akupunkturpunkten etc.
Ihr eigener Schwerpunkt ist aber v.a. Tuina und bei den Erstanamnesen wollte sie niemanden dabeihaben, da sie meinte, das wäre den Patientinnen ( oft unerfüllter Kinderwunsch ) nicht recht...
Schade, aber es bietet sich vielleicht stattdessen mal wieder die Chance, Birgit zu besuchen und bei ihr zu hospitieren
Herdecke ist ja durchaus eine Reise wert...
LG
Mona
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Ich denke, das hast du richtig gemacht! Mir wäre das auch zu heikel gewesen....finde es aber auch sehr ungewöhnlich für die Heilpraktikerin. Aber, vielleicht hat sie es ja wirklich nur gut gemeint.
Es ergibt sich bestimmt etwas Neues für Dich, wo Du nicht mit "Bauchpieksen" hingehst!
Alles Liebe und Gute....drücke die Daumen!
Herzlichst
STEFFI
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16.05.2016, 18:55
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.05.2016, 18:57 von Horst.)
Hallo Mona, hallo miteinander,
Zurück aus meinem (wohlverdienten) Urlaub, versuche ich mal diese Fragestellung anzugehen:
Du kannst Dich entweder in den Heilpraxisbetrieb der die "Hospitation" anbietenden Heilpraktikerin eingliedern lassen. Dann bist Du von deren Haftpflichtversicherung abgedeckt, aber auch weisungsgebunden , sozialversicherungspflichtig und unterfällst dem Mindestlohn- und Urlaubsrecht - zumindest, wenn diese Hospitanz/Praktikumstätigkeit mehr als 3 Monate währt. (Diese Konstellation scheint mir aber nach Deiner Schilderung nicht gewünscht zu sein).
Die andere Lösung wäre eine selbständige Praxistätigkeit in den Praxisräumen der anbietenden Heilpraktikerin (temporäre Praxisgemeinschaft). In diesem Falle bist Du selbständig aber auch selbst voll verantwortlich für Deine Behandlertätigkeit. Für diese "Hospitanz" ist eine eigene Haftpflichtversicherung dringend angeraten + Anmeldung beim Finanzamt. Ausserdem solltest Du Dich vergewissern, dass die genutzten Praxisräume den Anforderungen genügen (z.B. Hygiene). Auch ist die klare Patienteninformation u.a. über die verantwortliche Behandlerin zu beachten, da Du Schreibst, dass die Heilpraktikerin anbietet, "ihre Patienten" selbständig zu behandeln.
Ob Du Deine (selbständige) Praxistätigkeit beim Gesundheitsamt anmelden musst, hängt davon ab, in welchem Bundesland Du praktizieren willst (z.B. Baden-Würtemberg: nein; Bayern: ja). - Hierzu mal beim Gesundheitsamt nachfragen - . Eine Praxisaufnahme ohne Anmeldung beim Gesundheitsamt ist jedoch nicht strafbar.
OK jetzt werd ich mal mein Urlaubsköfferchen weiter auspacken
GlG
Horst
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Hallo Horst,
Lieben Dank für Deine Antwort und viel Spaß beim Köfferchen-auspacken
Liebe Grüße
Mona
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