1. Ermitteln Sie das für Sie zuständige Gesundheitsamt. Dies erfahren Sie, indem Sie einfach bei Ihrem Gesundheitsamt am Ort oder Landkreis anrufen und fragen, welches Gesundheitsamt für Ihre Heilpraktiker-Überprüfung zuständig ist.
Grundsätzlich setzen die jeweiligen Zulassungsstellen voraus, dass Sie entweder Ihren ersten oder zumindest zweiten Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Zulassungsstelle haben oder objektiv nachvollziehbar darlegen, dass Sie in deren Zuständigkeitsbereich nach Erteilung der HP-Erlaubnis eine HP-Praxis eröffnen und betreiben wollen. Bitte beachten Sie hierzu auch den Thread "Örtliche Zuständigkeit".
2. Da die Gesundheitsämter den Landratsämtern unterstellt sind, richten Sie Ihren Antrag an das zuständige Landratsamt – Gesundheitsamt.
Ihren Antrag können Sie in etwa so formulieren:
An das Landratsamt/Ordnungsamt
Straße
PLZ + Ort
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,
hiermit beantrage ich die Erlaubnis zum Ausüben der Heilkunde gemäß dem Heilpraktikergesetz. Bitte teilen Sie mir mit, welche Unterlagen ich im Einzelnen vorlegen muss, damit meinem Antrag stattgegeben werden kann.
Hochachtungsvoll
(Unterschrift)
3. Nun warten Sie ab, was Ihnen das Landratsamt mitteilt, welche Unterlagen benötigt werden. Da gibt es gewisse Unterschiede, was von den einzelnen Ämtern verlangt wird.
Das Landratsamt/Ordnungsamt wird Ihnen mitteilen, dass es in jedem Fall die folgenden Unterlagen benötigt, um Ihrem Antrag stattgeben zu können:
1. Geburtsurkunde als Nachweis, dass Sie mindestens 25 Jahre alt sind.
2. Letztes Schulzeugnis als Nachweis, dass mindestens abgeschlossene Volksschulbildung vorliegt.
3. Polizeiliches Führungszeugnis als Nachweis, dass Sie sittlich zuverlässig sind. Ihr polizeiliches Führungszeugnis können Sie bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt beantragen. Bitte beachten Sie, dass die meisten Landratsämter verlangen, dass das polizeiliche Führungszeugnis beim Ablegen der Überprüfung nicht älter als drei Monate ist.
4. Ein ärztliches Attest, um Ihre gesundheitliche Eignung nachzuweisen.
5. Eine Bescheinigung vom Gesundheitsamt, dass Sie keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellen. Dass Sie keine „Gefahr für die Volksgesundheit“ sind, bescheinigt Ihnen das Gesundheitsamt nur, wenn Sie zuvor eine Überprüfung bestanden haben.
Je nachdem in welchen Bundesland Sie leben, wird man von Ihnen eventuell auch noch verlangen:
kurz gefasster Lebenslauf
Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren gegen Sie läuft
Angabe, ob bereits früher eine Erlaubnis erteilt wurde, die Ihnen wieder entzogen wurde
Sinnvoll ist es auch, wenn Sie sich bei dem für Sie zuständigen Gesundheitsamt auf der entsprechenden Homepage einklicken. Die Gesundheitsämter stellen detaillierte Informationen für die Erlaubniserteilung bereit. Sie können dann Ihren Antrag stellen und gleich die erforderlichen Unterlagen beilegen.
Die entsprechenden Links zu den Gesundheitsämtern finden Sie hier demnächst, wir sind gerade dabei, sie geordnet nach Bundesländern, zusammenzustellen.