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Im Moment werden wegen der Behandlungsfehler eines HP bei Krebspatienten mit Todesfolge überhall heftige Debatten über die HPs geführt.
Bei mir gingen besorgte Stimmen ein, ob man damit rechnen muss, dass die Diskussion wieder aufflammt, dass die HPs abgeschafft werden sollen.
Ich habe beim Fachverband Deutsche Heilpraktiker angefragt, wie die derzeitige Situation einzuschätzen ist.
Hier die Stellungnahme des FDH:
Fehlverhalten oder Kunstfehler einzelner Heilpraktiker, oder Ärzte, bieten grundsätzlich keine Handhabe für ein allgemeines Berufsverbot.
Fehlerhafte Behandlungen kommen leider immer wieder vor. In Heilpraktiker-Praxen sind diese aber äußerst selten, was unter anderem an den niedrigsten Haftpflichtprämien aller Gesundheits- und Heilberufe erkennbar ist.
Eine akute Gefahr für die Einschränkung unserer Berufsausübung besteht derzeit nicht. Die weitere Entwicklung und deren evtl. Folgen werden wir aufmerksam beobachten, ggf. erforderliche Konsequenzen ziehen, und gegenüber den zuständigen Behörden und Gremien vertreten.
Ein ganz herzliches DANKESCHÖN an den FDH für die prompte Rückmeldung!
Wie schätzt ihr die derzeitige Situation ein?
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In den letzten 20 Jahren war es immer wieder ein Thema....und die Frage "wird es den HP-Beruf bald noch geben".
Auch BDH wird sicher eine Stellungnahme abgeben nach den Sommerferien (hier sind noch viele im Urlaub)
Wie denkt ihr denn über die aktuellen Vorfälle? Bei Facebook und in vielen Foren wird ja bereits darüber diskutiert!
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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Hallo,
ich bin zwar ein Neuling, da ich erst seit August die Ausbildung begonnen habe, aber ich arbeite als Diplom Oecotrophologin mit eigener Praxis seit 2008 und habe schon viele Falschdiagnosen / Fehldiagnosen mit Behandlungsfehlern von Ärzten bei meinen Patienten gesehen (teilweise schüttelt man da nur noch mit dem Kopf). Diese haben nun nicht zum Tod geführt (Gott sei Dank), aber Schädigungen hätten entstehen können bzw. sind da.
Sowas kommt allerdings nur selten in die Medien, wenn es nicht gravierende Schäden siND:
Diese Fehlbehandlung, die der HP beim Krebspatienten durchgeführt hat, ist tragisch verlaufen, aber trotzdem kann man nun nicht alle HPs "verurteilen" und den Beruf verbieten.
Dieses Beispiel zeigt uns aber auch deutlich, wie sorgfältig wir arbeiten und ganzheitlich wir schauen sollten und macht uns auch deutlich, welche Verantwortung in unser Handeln liegt, aber auch wie wunderschön es ist, anderen Menschen Besserung, Linderung oder Heilung zu geben und damit Lebensqualität
Fang nie an aufzuhören, höre nie auf anzufangen
Marcus Tullius Cicero
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Ich habe in den letzten Wochen viele Gespräche mit meiner HP geführt weil ich ja nun auch mit der Ausbildung anfangen möchte (Isolde, ich warte gaaaaaanz ungeduldig auf meine Bestätigung und Zugangsdaten )... Sie sagte mir dass diese Diskussion ja immer wieder aufkommt, auch im Zuge der EU, weil es nur in Deutschland HP gibt... Ein bisschen beunruhigend finde ich das schon dass man ständig unter Druck ist ob man alles "umsonst" macht usw...
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Liebe Lounali!
Ich kenne nicht deinen beruflichen Grund/Hintergrund, kann also nicht beurteilen, warum du die HP-Ausbildung machen möchtest.
Aber:
Lernen ist nie umsonst!!!!!!!
Ich habe z.B. die Ausbildung zum HP bei Isolde gemacht und abgeschlossen und praktiziere dennoch nicht ( will es auch nicht)!
Das Wissen jedoch sitzt in meinem Kopf und hilft mir so bei meinem beruflichen Einsatz!
Ich glaube, man will immer wieder einmal versuchen, den HP abzuschaffen. Vielleicht sollte hier jedoch auf EU-Ebene etwas geändert werden.
Ganz nach dem Motto: Gemeinsam sind wir stark!!
Dann könnten auch in anderen Ländern HP´s arbeiten - ganz offiziell. Denn heute wird es ( ich weiß es eben aus Spanien)
verdeckt praktiziert. Mit seltsamen Berufsbezeichnungen und irgendwie immer illegal.
Vielleicht könnte der Verband hier ja mal etwas anschieben!
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Hallo Susanne,
klar, das mit dem "umsonst" war auch doof ausgedrückt. Gerade bei mir wäre es auch nicht "umsonst", weil ich in erster Linie die Ausbildung FÜR MICH machen möchte. Ob ich jemals praktizieren werde weiss ich noch garnicht...
LG
Lounali
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(19.08.2016, 10:13)Lounali schrieb: Ich habe in den letzten Wochen viele Gespräche mit meiner HP geführt weil ich ja nun auch mit der Ausbildung anfangen möchte (Isolde, ich warte gaaaaaanz ungeduldig auf meine Bestätigung und Zugangsdaten )...
Liebe Lounali,
leider weiß ich nicht, wer hinter dem Namen steckt.
Ich habe unter deiner im Forum hinterlegten E-Mail-Adresse nichts gefunden - und den Namen weiß ich leider nicht.
Rufe doch einfach am Montag an, dann können wir das fix klären.
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass man für den HP ein Berufsverbot verhängt.
Ich weiß als ich vor 13 Jahren meine med. Fußpflegeausbildung gemacht habe, dass da auch schon immer über die Fußpfleger debattiert wurde, ob die nach dem damals neuen Podologengesetz überhaupt noch praktizieren dürften.
Manchmal wird alles heißer gekocht, als es gegessen wird. Und ich übe heute immer noch meine med. Fußpflege aus, obwohl ich keine Podologenausbildung gemacht habe.
Oder einer Kosmetikerinkollegin erging es so, dass sie einen Todesfall durch eine Betäubungscreme verursacht hatte, weil sie ihrer Kundin Permanent Make up machen wollte und diese auf die Creme einen Anaphylaktischen Schock bekam. Uns Kosmetiker gibt es heute auch noch und dieser ist ja auch kein geschützer Ausbildungsberuf.
Schuster bleib bei deinen Leisten. Ich biete nur Therapien an, in denen ich mich auch sicher fühle und in denen ich mich von der pike auf hab ausbilden lassen.
Solche Fälle wird es leider in jedem Bereich immer wieder geben.
Als mein Mann vor drei Jahren sein künstliches Hüftgelenk bekam (er nimmt Macurmar, bzgl. seines Vorhoffflimmerns) hab ich ihn im Krankenhaus abgeben einen Abend vorher, ich dachte mir, naja, ich kann ja jetzt heim gehen, die Heparinspritze kann die Schwester ihm schon geben. So, dann rief mein Mann an und war total entsetzt, er musste nach dreimaligen Nachfragen die Macumartablette nehmen "Der diensthabende Stationsarzt hat zum meinem Mann gesagt, schließlich hat er studiert und was er sagt, wird gemacht"
Also mein Mann die Tablette geschluckt. Ich war ganz aus dem Häuschen und dachte mir, sowas lernt eine Krankenschwester im ersten Lehrjahr das vor der OP Blutverdünner abgesetzt werden. Wir hatten ihn ja auch schon 7 Tage vorher abgesetzt. Jetzt sowas. Ich war sprachlos und bin aus allen Wolken gefallen.
Am nächsten Morgen bin ich dann ins Krankenhaus und wartete mit meinem Mann im Zimmer, dann kam der Belegarzt, also der Arzt der meinen Mann operieren sollte. Ich hab es ihm im Gesicht schon angesehen, er war genauso wütend wie ich... und er sagte" er hat gerade in der AKTE gelesen, dass mein Mann gestern abend noch Macumar genommen hat"
Er hat gottseidank nochmal in die Akte geschaut, sonst wäre mein Mann auf dem OP-Tisch verblutet. Der Stationsarzt hat noch nicht mal mit ihm Rücksprache gehalten, ob er einwilligt das sein Pat. statt der Heparinspritze Macurmar bekommt.
Ich hab dann gesagt, ok, dass heißt ich darf meinen Mann unverrichteter Dinge wieder mit nach Hause nehmen? Ja
Ist gut, aber das eine sage ich ihnen ich warte keine 6 Wochen auf einen erneuten OPTermin und dieser Arzt darf mir nicht in die Finger kommen, hab ich zu unserem Arzt gesagt. Unser operierender Arzt, sagte dann zu mir, in seine auch nicht.
Ich habe nach diesem Vorfall, Beschwerde eingereicht, das sowas nicht sein kann und ein Blutverdünner hat vor der OP nix verloren. Und es kann ja keine gute Werbung für die KLinik sein, wenn ein Patient auf dem OPTisch hopps geht, wegen so einem fahrlässigem und unüberlegten banalen Fehler.
Mein Anliegen wurde nicht unter den Tisch gekehrt, innerhalb eines Tages wurde die Sache behandelt und meinem Mann wurde als Entschädigung für den Aufenthalt in der Klinik die Unterbringung auf der Privatstation zugesichert, zuzahlungsfrei. Wollte mein Mann nicht, weil er zu diesem zweiten Termin dann ein Zweibettzimmer für 8 Tage ganz für sich allein hatte... somit musste er wenigstens keine WLAN Gebühren bezahlen.
Fehler unterlaufen auch Ärzten und die haben ja schließlich studiert.
Herzensgrüße
Simone
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Isolde ich hab Dir ne Mail geschickt... Ansonsten ruf ich Montag an...
Danke!!!!
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Jetzt kam das auch groß und breit in den Nachrichten bei ZDF. Dass Heilpraktiker behandeln dürften obwohl sie keine medizinische Ausbildung haben etc. Erstens mal, sollen diejenigen die so reden doch bitte erstmal lernen was wir lernen und die Überprüfung bestehen. Und zweitens zeigt ja Simones Beispiel, dass es überall schwarze Schafe gibt und man nicht verallgemeinern kann. Und klar, man kann sich HP nennen ohne eine einzige Therapie zu kennen...und indem man medizinisches Handeln nur aus Büchern kennt. Das ist sicherlich auch nicht unbedingt gut. Aber jeder der verantwortungsvolle Arbeit leistet kann ja schließlich dann auch Kenntnisse von Behandlungsmethoden nachweisen und jeder Patient kann sich da vorher darüber informieren.
Liebe Grüße, Manuela
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Wenn ich schon das Wort experimentieren lese oder höre, dann schrillen bei mir Alarmglocken, egal ob HP oder Arzt, denn gerade wir lernen doch auch hier, wirtherapieren begleitend, wie kann ich mich dann als Patient auf Experimente einlassen. Ok, es gab bestimmt gerade bei Krebs einen ziemlichen Leidensdruck, aber auch mit Leidensdruck kann man noch entscheiden, ob man etwas will oder nicht und wenn ich als Patient schon höre, "Lassen sie ihre Medikamente weg" dann wäre ich da etwas vorsichtig und das hat mit HP oder Arzt nichts zu tun, schwarze Schafe gibt es immer und überall. Wenn ein Arzt solch einen Fehler macht und das hatten wir ja auch schon, verbieten Sie dann die Medizinerausbildung, das wäre ja Schwachsinn,. aber ich sehe es selbst in meiner Nachbarschaft, eine Nachbarin ist Physiotherapeutin und weil die ja dadurch eine fundierte med. Ausbildung hat, meint sie, hat sie eine 2-Wochen dauernde Vorbereitung gemacht, nicht so fundiert wie bei Isolde, aber sie hat die Prüfung gemacht, heuer zum dritten Mal und wenn ich dann denke, sie hätte es geschafft hätte ja theoretisch aus Zufall passieren können, na dann aber klasse!! Und ich denke, gegen so tolle Vorbereitung wie an unsrer Schule is nichts zu sagen, aber da gibt es halt auch noch ganz andere.....
Liebe Grüße Eva
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Fragt einer auch mal danach, wieviele "schwarze Schafe" es unter den Ärzten gibt.....interessiert mal wieder Keinen!
Typisch......klar gibt es auch sicherlich unter den Heilpraktiker welche, die falsche Versprechungen machen und nur auf das große Geld aus sind.....aber die gibt es unter den Medizinern auch....und sicher nicht zu knapp!
Traurig, dass Jemand mit dem Leid eines Anderen und Unwahrheiten Hoffnung und Geschäfte macht! HP's könnten keine Wunder bewirken und Krebs heilen....aber sie sollten doch ihren Beruf als Berufung sehen und versuchen, das Leid der Erkrankten etwas lindern zu wollen/können und sie mental und begleitend bestärken....dann sind sie richtig in ihrem Beruf! Übrigens sehe ich das genauso bei Ärzten, aber leider entfernen wir uns -zumindest was diese betrifft- immer weiter davon.....Geld regiert die Welt und das stimmt mich traurig!
Herzlichst
STEFFI
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Ich verstehe nur nicht, warum so ein Hype darum gemacht wird, das es ein Heilpraktiker war. Sterben muss jeder ein mal, der eine früher, der andere später. Jährlich kommen so viele Menschen ums Leben bei Autounfällen, Flugzeugabstürze, Naturkatastrophen usw.
Dann dürfte man keine Autos mehr verkaufen, keine Flugzeuge mehr starten lassen und die Natur bekämpfen (was sicherlich nicht gehen wird).
Niemand schreit in den Nachrichten laut auf, das die Hersteller des Medikaments zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Dabei müssen die doch mehrfach beweisen das es hilft und welche Nebenwirkungen ihr Medikament hat. Aber da wird wohl auch so einiges unter dem Teppich gekehrt. Hab schon so einiges mitbekommen und glaubt mir, das ist nicht schön was die da machen.
Denke also ein Heilpraktiker ist genauso gefährlich wie ein Arzt und wie jeder Autofahrer auch.
LG
Viktoria
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Eines darf man aber jetzt nicht vergessen. Da ging es um ca. 70 Personen (und vielleicht mehr) in einer Klinik. Da ist es vollkommen egal, ob das nun ein HP oder ein Arzt war.
Die Presse hätte dies auch an die Öffentlichkeit gebracht wenn das ein Arzt gewesen wäre. Wir dürfen jetzt nicht wieder in das alte Strickmuster Arzt contra HP verfallen.
Und sorry, wenn es um Menschenleben geht, finde ich das Wort hype etwas unangebracht. Es gibt nun mal genug Scharlatane und das muss, egal ober Arzt, Hebamme, HP oder sonst was, gnadenlos an die Öffentlichkeit gebracht werden.
Ganz liebe Grüsse
Annette
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Laut ZDF war das Mittel nicht als Medikament zugelassen, er hat es aber über eine Apotheke bezogen.
Und anscheinend ist auch noch gar nicht klar, woran die Patienten letztlich gestorben sind.
Ich finde auch, dass sowas an die Öffentlichkeit gebracht werden muss.
Aber ich finde es total albern, dass gleich ein ganzer Berufsstand in Frage gestellt wird.
Da wird so getan, als ob die Heilpraktikerzulassung vom Himmel fallen würde und man über
keinerlei medizinische Ausbildung verfüge. Das ist doch Quatsch! Zumindest wenn man die
Ausbildung hier an der Schule macht. Im Vergleich habe ich bei meinem Studium vieles sehr
oberflächlich und nur für die Klausuren gelernt (habe nicht Medizin studiert!) und trotzdem mit
einer guten Note abgeschlossen.
Durch die schriftliche Prüfung kann man mit sehr sehr sehr viel Glück vielleicht noch so durchkommen
aber spätestens bei der Überprüfung durch den Amtsarzt wird es schwierig ohne das nötige Wissen.
Die Prüfung ist ja genau dafür gedacht, auszuschließen dass man eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Und eines der ersten Dinge, die ich in meiner Ausbildung gelernt habe war, dass ich Patienten
mit möglicherweise ernsthaften Erkrankungen zum Facharzt schicke beziehungsweise darüber aufkläre,
dass meine Diagnose- und behandlungsmöglichkeiten begrenzt und in manchen Fällen nicht ausreichend sind und das dann auch dokumentiere.
Vielleicht sollte die Heilpraktikerausbildung neu geregelt werden. Nicht, um uns Steine in den Weg zu legen sondern um die nötige Anerkennung zu bekommen und solche Diskussionen zu vermeiden.
Liebe Grüße
Helena
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Ihr Lieben,
der Anfang August öffentlich gemachte Fall des biologischen Krebszentrums in Brüggen-Bracht bietet eine große Palette an Diskussionsthemen.
Der Sachverhalt, welcher zur Zeit noch nicht vollständig aufgeklärt worden ist, wird unter anderem in der Deutschen Apotheker-Zeitung (DAZ.online) und der ZEIT (Online-Version) skizziert.
Dabei geht es wohl auch um folgende Punkte:
Heilmittelwerbegesetz
Zunächst steht im Raum, dass vorliegend ein Heilpraktiker bzw. das von ihm betriebene Krebszentrum eine unzulässige Werbung praktiziert hat, indem womöglich Heilungsversprechen gegenüber den Patienten abgegeben worden sind. Das verbietet § 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG), an das sich auch Heilpraktiker halten müssen. Die Kenntnis der gesetzlichen Grenzen der Heilpraktikertätigkeit, so auch die Kenntnis des HWG, sind Gegenstand seriöser HP-Ausbildungen und gern gefragter Inhalt bei Heilpraktikerprüfungen.
Das verabreichte Medikament
Zahlreiche Fragen der aktuellen Diskussion zu dem Fall betreffen auch die Medikamente, welche den Krebspatienten von dem HP injiziert worden waren, vor allem das in Deutschland nicht zugelassende Medikament 3 Bromopyruvat. Ob die Verabreichung dieses – vielleicht in der konkreten Zusammensetzung verunreinigten - Medikaments ursächlich für den Tod der Patienten war, wird derzeit noch ermittelt.
Notfallsituation in der Praxis?
Neben der genauen Kenntnis der gesetzlichen Grenzen seiner Tätigkeit ist ein Heilpraktiker auch verpflichtet, eine Notfallsituation in seiner Praxis zu erkennen und darauf sofort angemessen zu reagieren. Dabei dürfte in den meisten Fällen auch die Verständigung des Notarztes Teil der in Gang zu setzenden Rettungskette sein. In der Presse wird nun berichtet, dass einige Patienten des Heilpraktikers während der Behandlung plötzlich über Verwirrtheit, Schwindel und Krämpfe klagten, was Anhaltspunkte für einen Notfall sein könnten. Der genaue Ablauf wird aber noch ermittelt. Jedenfalls wurde der Notarzt nach derzeitiger Kenntnis wohl nicht verständigt und stattdessen wurden Vitamine verabreicht. Das ist wohl auch ein Hauptgrund dafür, dass nun Anzeige gegen den HP erstattet worden ist.
Auch die angemessene Reaktion eines Heilpraktikers in Notfallsituationen ist aber wichtiger Bestandteil seriöser HP-Ausbildungen und wird auch häufig in der HP-Prüfung abgefragt.
Fazit: Ich finde es sehr bedauerlich, dass der vorliegende Fall nun wieder Anlass bietet, den Berufstand des Heilpraktikers im Allgemeinen in Verruf zu bringen. Damit wird all jenen Heilpraktikern Unrecht getan, welche sich an die gesetzlichen Grenzen ihrer Tätigkeit halten, sich in den von ihnen praktizierten Gebieten gewissenhaft ausbilden lassen, sich regelmäßig fortbilden und ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber dem Patienten nachkommen.
Zu erwähnen ist noch, dass der ganz überwiegende Teil dieses Berufsstandes sicher für seine (ggf. auch über mehrere Monate andauernde) Behandlung NICHT ca. 10.000 EUR Behandlungshonorar verlangt, sondern diese Tätigkeit womöglich nur mühsam anhand des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985 abrechnet. Eine angemessene Vergütung der Heilpraktikertätigkeit liegt wohl irgendwo dazwischen und sollte vielleicht auch mal wieder diskutiert werden.
Dass der Berufsstand des Heilpraktikers als solcher abgeschafft wird, glaube ich aber nicht. Eine bundesweite Vereinheitlichung der Heilpraktikerausbildung wird auch immer mal wieder diskutiert. Es handelt sich aber eben nicht um eine staatliche Ausbildung, auch wenn die Überprüfung durch die Gesundheitsämter erfolgt (wobei der schriftliche Teil der HP-Prüfung bereits jetzt weitgehend bundeseinheitlich zweimal im Jahr mit einheitlichem Prüfungsinhalt durchgeführt wird). Dabei dürfte auch unbestritten sein, dass die Heilpraktikerprüfung keinen Automatismus für ein Bestehen dieser Prüfung beinhaltet, auch wenn es bei der Prüfung „nur“ um Gefahrenabwehr geht…
Ob das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939, schon wegen einiger der darin verwendeten „Begrifflichkeiten“, heute noch zeitgemäß ist - darüber lässt sich trefflich streiten. Ich finde aber trotzdem, dass der recht großen Freiheit des Heilpraktikers bei der Wahl seiner Therapiemethoden auch heute schon ausreichend klar definierte gesetzliche Rahmenbedingungen gegenüberstehen. Daraus ergibt sich aber auch eine sehr große Verantwortung für den HP.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende ,
Winnie
****Ich habe keine Macken - das sind special effects.****
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(20.08.2016, 13:38)winnieha schrieb: Ihr Lieben,
der Anfang August öffentlich gemachte Fall des biologischen Krebszentrums in Brüggen-Bracht bietet eine große Palette an Diskussionsthemen.
Der Sachverhalt, welcher zur Zeit noch nicht vollständig aufgeklärt worden ist, wird unter anderem in der Deutschen Apotheker-Zeitung (DAZ.online) und der ZEIT (Online-Version) skizziert.
Dabei geht es wohl auch um folgende Punkte:
Heilmittelwerbegesetz
Zunächst steht im Raum, dass vorliegend ein Heilpraktiker bzw. das von ihm betriebene Krebszentrum eine unzulässige Werbung praktiziert hat, indem womöglich Heilungsversprechen gegenüber den Patienten abgegeben worden sind. Das verbietet § 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG), an das sich auch Heilpraktiker halten müssen. Die Kenntnis der gesetzlichen Grenzen der Heilpraktikertätigkeit, so auch die Kenntnis des HWG, sind Gegenstand seriöser HP-Ausbildungen und gern gefragter Inhalt bei Heilpraktikerprüfungen.
Das verabreichte Medikament
Zahlreiche Fragen der aktuellen Diskussion zu dem Fall betreffen auch die Medikamente, welche den Krebspatienten von dem HP injiziert worden waren, vor allem das in Deutschland nicht zugelassende Medikament 3 Bromopyruvat. Ob die Verabreichung dieses – vielleicht in der konkreten Zusammensetzung verunreinigten - Medikaments ursächlich für den Tod der Patienten war, wird derzeit noch ermittelt.
Notfallsituation in der Praxis?
Neben der genauen Kenntnis der gesetzlichen Grenzen seiner Tätigkeit ist ein Heilpraktiker auch verpflichtet, eine Notfallsituation in seiner Praxis zu erkennen und darauf sofort angemessen zu reagieren. Dabei dürfte in den meisten Fällen auch die Verständigung des Notarztes Teil der in Gang zu setzenden Rettungskette sein. In der Presse wird nun berichtet, dass einige Patienten des Heilpraktikers während der Behandlung plötzlich über Verwirrtheit, Schwindel und Krämpfe klagten, was Anhaltspunkte für einen Notfall sein könnten. Der genaue Ablauf wird aber noch ermittelt. Jedenfalls wurde der Notarzt nach derzeitiger Kenntnis wohl nicht verständigt und stattdessen wurden Vitamine verabreicht. Das ist wohl auch ein Hauptgrund dafür, dass nun Anzeige gegen den HP erstattet worden ist.
Auch die angemessene Reaktion eines Heilpraktikers in Notfallsituationen ist aber wichtiger Bestandteil seriöser HP-Ausbildungen und wird auch häufig in der HP-Prüfung abgefragt.
Fazit: Ich finde es sehr bedauerlich, dass der vorliegende Fall nun wieder Anlass bietet, den Berufstand des Heilpraktikers im Allgemeinen in Verruf zu bringen. Damit wird all jenen Heilpraktikern Unrecht getan, welche sich an die gesetzlichen Grenzen ihrer Tätigkeit halten, sich in den von ihnen praktizierten Gebieten gewissenhaft ausbilden lassen, sich regelmäßig fortbilden und ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber dem Patienten nachkommen.
Zu erwähnen ist noch, dass der ganz überwiegende Teil dieses Berufsstandes sicher für seine (ggf. auch über mehrere Monate andauernde) Behandlung NICHT ca. 10.000 EUR Behandlungshonorar verlangt, sondern diese Tätigkeit womöglich nur mühsam anhand des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985 abrechnet. Eine angemessene Vergütung der Heilpraktikertätigkeit liegt wohl irgendwo dazwischen und sollte vielleicht auch mal wieder diskutiert werden.
Dass der Berufsstand des Heilpraktikers als solcher abgeschafft wird, glaube ich aber nicht. Eine bundesweite Vereinheitlichung der Heilpraktikerausbildung wird auch immer mal wieder diskutiert. Es handelt sich aber eben nicht um eine staatliche Ausbildung, auch wenn die Überprüfung durch die Gesundheitsämter erfolgt (wobei der schriftliche Teil der HP-Prüfung bereits jetzt weitgehend bundeseinheitlich zweimal im Jahr mit einheitlichem Prüfungsinhalt durchgeführt wird). Dabei dürfte auch unbestritten sein, dass die Heilpraktikerprüfung keinen Automatismus für ein Bestehen dieser Prüfung beinhaltet, auch wenn es bei der Prüfung „nur“ um Gefahrenabwehr geht…
Ob das Heilpraktikergesetz aus dem Jahr 1939, schon wegen einiger der darin verwendeten „Begrifflichkeiten“, heute noch zeitgemäß ist - darüber lässt sich trefflich streiten. Ich finde aber trotzdem, dass der recht großen Freiheit des Heilpraktikers bei der Wahl seiner Therapiemethoden auch heute schon ausreichend klar definierte gesetzliche Rahmenbedingungen gegenüberstehen. Daraus ergibt sich aber auch eine sehr große Verantwortung für den HP.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende ,
Winnie
Hallo Winnie,
das hast Du toll geschrieben und zusammengefasst.
Ich glaub dort sind mehrere Fehler gleichzeitig begangen wurden.
Ein nicht zugelassenes Mittel zu verabreichen, birgt halt große Gefahren und ich bin mir ziemlich sicher, dass keiner der hier die Ausbildung durchlaufen hat, auf die Idee käme, so etwas einzusetzen.
Solche Diskussionen oder Fälle wie "HP im Drogenrausch" stimmen aber auch nachdenklich.
Liebe Grüße
Birgit
Menschen stolpern nicht über Berge,
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( Konfuzius)
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Ach so ...
Und werden die Ärzte also dann auch abgeschafft?
http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirts...ehler.html
http://www.aerztezeitung.de
Da sollte man ja dann doch konsequent sein.
HP und Patient:
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Situation in Amerika ist noch drastischer scheinbar.
"Death by Medicine", sehr bekannter Bericht in den alternativen Medien:
http://www.naturalnews.com/files/death-by-medicine.pdf
http://www.naturalnews.com/
HP und Patient:
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Inzwischen hat auch der BDH eine offizielle Stellungnahme abgegeben:
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Zitat:Noch ist nicht sicher, was genau geschehen ist. Ob die Todesfälle im Zusammenhang mit der Therapie oder als Folge der bösartigen Erkrankung eingetreten sind, muss erst noch geklärt werden.
Siegfried Kämper, Vizepräsident des BDH, hat die Informationen aus den Pressmitteilungen der Behörden, Recherchen von Zeitschriftenredaktionen ausgewertet. Lesen Sie seine Stellungnahme zu den Ereignissen.
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