Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Erlaubnis nach § 1 die Heilkunde im Umherziehen ausübt.
Viele frische HPs haben ja am Anfang eine Hausbesuchpraxis angemeldet. Das ist ja erlaubt.
Der Pat. ruft beim HP an und macht einen Termin aus und der HP besucht ihn dann Zuhause.
Es können sich ja nicht gleich alle frischgebackene HPs eine Praxis leisten.
1.Frage:
Ein HP in Rottweil hat eine Hausbesuchspraxis angemeldet ist aber 1x die Woche einen Tag in Stuttgart. Das wissen Patienten aus dem Großraum Stuttgart und rufen deshalb in Rottweil an um Hausbesuchstermine an dem besagten Tag auszumachen. Fällt das unter "Heilkunde im Umherziehen" oder darf er das?
2. Frage:
Wenn dann der HP eine Praxis hat, da darf er doch gewiss noch weiterin Hausbesuche nach terminliche Absprache machen oder?
Auch in Stuttgart?
Andrea
Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)