Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Synergetikmethode und Tätowierungsentfernung mit Lasern
#1
Hallo miteinander,

heute mal 2 kurze Hinweise auf die Frage, "was ist eigentlich eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde" im Sinne des § 1 HeilprG".

Hierzu möchte ich auf folgenden Link hinweisen: Klick hier

Kurze Zusammenfassung:

1. Die Synergetikmethode zur Heilung von psychischen oder körperlichen Leiden stellt nach Auslegung zweier höchstrichterlichen Bundesgerichte fraglos eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde dar und ist daher Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten. Wer diese Heilmethode ohne eine entsprechende Erlaubnis ausübt, macht sich strafbar gemäß § 5 HeilprG.

2. Die Entfernung von Tattoos mittels Lasergerätes wurde von der Verwaltung der Stadt Erfurt ebenfalls als erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde i.S.d. § 1 HeilprG angesehen und einem Institutsbetreiber, der keine HP-Erlaubnis hat, mit Sofortvollzug untersagt. Dem Antrag des Institutsbetreibers, dieses Tätigkeitsverbot zumindest bis zur endgültigen rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Frage der Erlaubnispflichtigkeit (§ 1 HeilprG) im Wege eines Schnellverfahrens auszusetzen, entsprach letztlich auch das Thüringer Oberverwaltungsgericht nicht. Zur Begründung führt es an, dass mit dieser Methode mögliche konkrete nicht unerhebliche Gesundheitsgefahren verbunden sein können, die im Rahmen des eingeschlagenen Schnellverfahrens nicht endgültig abgeklärt werden können. Ein Schutz der Patienten sei bis zu dieser Abklärung aber höherrangig, als das erwerbliche Interesse des Institutsbetreibers.

Letztlich wird die Frage der Erlaubnispflichtigkeit noch durch Gutachter abgeklärt werden müssen. Bis dahin ruht der Laser.

Einen fröhlichen Gruß aus dem montaglichen (und ziemlich dämpfigen) Kenzingen

Horst
Antworten Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: