Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Aktuelle Abmahnungen BB, Homöopathie,... - wie dürfen wir uns noch ausdrücken?
#21
Hallo miteinander,

Zurück aus dem Urlaub wage ich mich wieder an die aufgelaufenen Fragen.

Hinsichtlich werbender Aussagen für Behandlungsmethoden (Homepage, Flyer, usw.) haben ja schon Susanne und Volkerchen sinnvolle Formulierungen vorgeschlagen.

Grundsätzlich gilt bei Werbung:
- Für alternative Heilmethoden: Nur allgemeine Beschreibungen der Methode (geschichtliches, Hintergründe, Beschreibung a`la Wikipedia), keine Verknüpfung mit konkreten Krankheitszuständen, keine Hinweise auf Wirkweisen, Erfolge, Erfolgsberichte (auch eigene Erfolge oder Erfolgsschilderungen von Patienten). All das könnt ihr euren Patienten in der Praxis schildern und erklären, nachdem ihr sie - beim Erstkontakt schriftlich - darauf hingewiesen habt --> Vorschlag Volkerchen (entspricht auch der Patienten-Aufklärungspflicht).

Schade, dass es mit dem Abmahnungsunwesen so weit gekommen ist, aber auch hier gilt: Der Mensch is gut, aber d´Leit san schlecht.

Trotzdem wünsche ich euch einen fröhlichen Feiertag

Horst
Antworten Zitieren
#22
Horst, Danke erstmal, noch eine Frage: wie sieht es mit wissenschaftlichen Studien von Labors, Unis, Instituten etc. aus (Hinweise, Links)?

Nicht, dass man sagt dass es etwas "beweist" oder so, das wäre dann wohl wieder etwas kritisch. Nur den Hinweis geben sich zu informieren, nach dem Motto es gibt Forschung und hier ist der Link... das entspricht ja dann der Wahrheit irgendwie.
HP und Patient: top2
Antworten Zitieren
#23
Hallo Volkerchen,

der Tip mit den Links auf wissenschaftliche Studien ist als "Hinweis zur weiteren Information" OK.
Aber Hierbei sollte man/frau sich schon etwas auskennen:

Institute, die Forschungsergebnisse veröffentlichen, gibt es viele; große und kleinste, seriöse und weniger seriöse, die oftmals verdeckt nur eigene Produkte puschen wollen. Uni-Ergebnisberichte , veröffentlicht in einer wissenschaftlichen Publikation sind fraglos zitierbar. Aber auch für diese gilt: Wenn sie in der Fachwelt noch nicht anerkannt, sondern stark umstritten sind, ist auf diese Strittigkeit in der Werbung hinzuweisen, zumal wissenschaftlich umstrittene Darstellungen von den Abmahn-Gerichten nicht als Beweis anerkannt werden.

Ich würde daher den Hinweis (wissenschaftlich noch umstritten) im Zweifel aufnehmen.
Publikationen unbekannter Labore oder Institute würde ich in meiner Werbung keinesfall mir zu Eigen machen, in dem Sinne, dass ich mich auf sie berufe. Im Zweifel mal das Institut bzw. dessen Aussage googlen.

GlG

Horst
Antworten Zitieren
#24
Jetzt frag ich doch mal als HPP: ich arbeite u.a. mit Verhaltenstherapie und EMDR - und habe auf meiner website stehen:

"Ich arbeite mit Therapiemethoden, die sich schon in vielen Fällen bewährt haben und anerkannt sind."
"Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass ich als Heilpraktikerin (Psychotherapie) keine Heilversprechen abgeben kann und darf. Auch die Linderung oder Besserung eines Gesundheitszustandes wird von mir nicht versprochen oder zugesagt. Bei den von mir angebotenen Therapiemethoden handelt es sich um bewährte Therapieverfahren, die sich schon in vielen Fällen bewährt haben und zum Teil wissenschaftlich erwiesen sind. Da jedoch jeder Mensch auf diese Therapieverfahren unterschiedlich reagiert, kann verständlicherweise niemals ein Heilversprechen gegeben werden."

Dann sollte ich das wohl auch ändern? Wobei Verhaltenstherapie eines der 3 wissenschaftlich anerkannten Verfahren ist... auch EMDR ist anerkannt.
LG
Monika
Antworten Zitieren
#25
(03.10.2016, 16:06)Chania schrieb: Jetzt frag ich doch mal als HPP: ich arbeite u.a. mit Verhaltenstherapie und EMDR - und habe auf meiner website stehen:

"Ich arbeite mit Therapiemethoden, die sich schon in vielen Fällen bewährt haben und anerkannt sind."
"Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass ich, wie andere Therapeuten auch, keine Heilversprechen abgeben kann und darf. Auch die Linderung oder Besserung eines Gesundheitszustandes wird von mir nicht versprochen oder zugesagt. Bei den von mir angebotenen Therapiemethoden handelt es sich um auch wissenschaftlich anerkannte Therapieverfahren, die sich schon in vielen Fällen psychischer Störungen angewandt wurden und werden. Da jedoch jeder Mensch auf diese Therapieverfahren unterschiedlich reagiert, kann verständlicherweise niemals ein Heilungsversprechen gegeben werden."

Dann sollte ich das wohl auch ändern? Wobei Verhaltenstherapie eines der 3 wissenschaftlich anerkannten Verfahren ist... auch EMDR ist anerkannt.
Hallo Chania,
 
vielleicht bin ich jetzt ein wenig oberkritisch, aber ich würde deine Webseite noch leicht entschärfen(ich habe einfach in deinen Web-Text hineingekritzelt s.o.).
Unsicher bin ich allerdings noch hinsichtlich der "wissenschaftlichen Anerkennung der Verhaltenstherapie als solche", da es ja hier ca. 50 Methodenvarianten gibt. Hier bin ich überfragt.

Wie üblich: keine Haftung für Vollständigkeit und Richtigkeit.

GlG

Horst
Antworten Zitieren
#26
Lieber Horst,

wow.... Bist Du schnell! Danke schön, ich werde wohl dann noch mehr 'entschärfen'... sicher ist sicher. Die Verhaltenstherapie ist als Verfahren wissenschaftlich anerkannt - ein 'evidenzbasiertes' Verfahren. Deswegen wird sie - sofern von einem approbierten und entsprechend ausgebildeten Therapeuten auch von den Krankenkassen bezahlt.
LG
Monika
Antworten Zitieren
#27
Lieber Horst,

lieben Dank für Deine Erklärung. Es ist wirklich sehr schade, dass es mittlerweile Leute gibt die sich auf 's Abmahnen spezialisiert haben.
Liebe Grüße Anja

                                           Ein Plan, der sich nicht ändern lässt ist ein schlechter Plan  (Sallust)

Antworten Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
  Dürfen Berater in Baden-Württemberg derzeit vor Ort praktizieren? alexandradelu 3 2.808 29.03.2021, 15:09
Letzter Beitrag: Christina Benner
  Regelungen der Bundesländer, ob HP die Praxis noch geöffnet haben dürfen Isolde Richter 7 5.146 25.03.2021, 06:40
Letzter Beitrag: Silke Uhlendahl
  Eigenbluttherapie zukünftig nur noch von Ärzten? stefanie_kaem 2 2.433 23.07.2018, 20:52
Letzter Beitrag: stefanie_kaem
  Aktuelle Pläne zur Einschränkung der HP-Tätigkeit Antjebec 4 3.401 18.05.2018, 09:51
Letzter Beitrag: Antjebec
  HPP dürfen nicht-verschreibungspflichtige Medikamente einsetzen Isolde Richter 9 6.147 29.12.2016, 14:25
Letzter Beitrag: Horst

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: