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Hinweise vom Gesundheitsamt
#10
Ganz herzlichen Dank, liebe Savina, für deine ergänzende Stellungnahme zu dieser für die angehenden HPPs wichtigen Frage. Zusätzlich sichert sie die detaillierten Angaben von Horst und Regina sowohl im rechtlichen als auch praktischen Rahmen ab und gibt Klarheit.

Wie du verdeutlicht hast, gibt die DVO zum jetzigen Zeitpunkt ja rein rechtlich auch gar nichts anderes her, wobei – mit Blick darauf, wie uralt diese VO sowie das zugrundeliegende Heilpraktikergesetz ist – mit Sicherheit eine Anpassung mehr als überfällig ist. Dies dürfte auch der berechtigte Grund für die entsprechende Haltung mancher GÄ sein. Fakt ist: im Moment ist es so wie es ist.

Zu diesem Satz ...
„Und wenn man außer "ich konnte schon immer gut zuhören und habe immer gute Tipps für meine Freunde" (was so GAR NICHTS mit Therapie zu tun hat) nichts da ist, was man als Methode anzubieten hat, dann ist das in der Tat nicht wirklich gut für die angehenden Klienten.“
Da stimme ich dir voll und ganz zu, wobei ich denke, jeder, der an dieser Schule auch nur halbwegs ernsthaft an deinem umfassenden und tiefgehenden Webinar zum HPP teilgenommen hat, ist da grundsätzlich schon einmal ganz anders aufgestellt. Außerdem haben wir hier an der Schule eine ganze Reihe vertiefender Kurse speziell zum Thema HPP, wie z.B. den aktuell anstehenden Praxis- und Differenzialdiagnosekurs mit Regina, den ich an dieser Stelle nur wärmstens empfehlen kann als optimale Schnittstelle auf dem Weg vom Hauptkurs HPP hin zur intensiven Prüfungsvorbereitung. Auch weitere Fachkurse wie das Präsenzseminar zur Gesprächspsychotherapie nach Rogers mit Gudrun, der vielfältige Bereich Entspannungspädagoge mit Daniela, der Psychologische Berater und Trauerbegleiter mit dir und nicht zu vergessen deine Grundlagenseminare zum Thema Erkennen und Umgang mit Trauma, sind zahlreiche Möglichkeiten, auch ohne eine bereits abgeschlossene Therapieausbildung im angestrebten Fachbereich gute Argumente in der mündlichen Überprüfung aufzuführen, die über den obigen Satz weit hinausreichen. Ganz klar: jeder, der in die mündliche Prüfung geht, sollte ein deutliches Bild davon haben, wohin die Reise in der eigenen geplanten Praxistätigkeit gehen soll und mit welchen Schwerpunkten man arbeiten möchte. Aber es geht eben mal bei den meisten nur Schritt für Schritt, eine allmähliche Entwicklung auf persönlicher, zeitlicher, organisatorischer und finanzieller Ebene.

Meine konkrete Frage hier ist noch: ist es sinnvoll, bei der Vorstellung zur mündlichen Überprüfung nicht nur darauf hinzuweisen, dass eine bestimmte Therapieausbildung bereits im Laufen oder vorgemerkt ist, sondern z.B. auch eine Anmeldebestätigung/Vertrag der entsprechenden Institution ggf. mit geplantem Studienablauf/Inhalten vorzulegen? Oder genügt hier ein „glaubhaftes Versichern“, dies auch wirklich tun zu wollen und sich eben NICHT ggf. nach erteilter Heilerlaubnis sofort das Praxisschild an die Tür zu hängen und „munter drauf los zu therapieren“?
Über eine Stellungnahme dazu würde ich mich freuen. Vielen Dank im voraus.
Liebe Grüße
Annette

www.praxis-herzberg-am.de
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Hinweise vom Gesundheitsamt - von judithto - 18.10.2016, 20:40
RE: Hinweise vom Gesundheitsamt - von judithto - 19.10.2016, 19:35
RE: Hinweise vom Gesundheitsamt - von Petracla - 20.10.2016, 08:00
RE: Hinweise vom Gesundheitsamt - von Horst - 21.10.2016, 19:26
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