"Wer Krankheitserreger in den Geltungsbereich dieses Gesetztes verbringen, sie ausführen, sie aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde."
Im IfSG geht es außerdem um Infektionskrankheiten (nämlich all die, die Infektionskrankheiten iSd IfSG sind). Und darum, was im Zusammenhang mit ebendiesen Infektionskrankheiten zu beachten ist.
Ich hätte § 44 IfSG daher vom Wortlaut und Sinn und Zweck des Gesetzes her so ausgelegt, dass er nur eine Regelung bezüglich der Krankheitserreger der Infektionskrankheiten iSd IfSG treffen will.
Zumal Gesetze ja normalerweise das regeln, was in ihrem Geltungsbereich liegt.
Und hätte vermutet, dass der Umgang mit anderen Erregern in einem anderen Gesetz geregelt ist.
Was ist daran falsch?
Nicht, dass ich dem oben Gesagten widersprechen will, aber ich bräuchte eine Erklärung, warum es nicht so ist, wie ich vermutet hätte.
Liebe Grüße und ich würde mich über eine Antwort sehr freuen!