grundsätzlich gehört ein Tatoo in den privaten Bereich,persönliche Freiheit oder Lebensführung und sollte niemanden zum Nachteil gereichen.Grundsätzlich heißt aber es gibt auch Ausnahmen und bei einer ärztlichen Untersuchung dürfte das kein Nachteil sein.Wenn ich mich einer Prüfung bei einer öffentliche Institution stellen würde muß ja nicht jeder von meinen Tatoos wissen.Es sei denn ich trage sie im Gesicht, am Kopf oder an den Händen.Wenn ich so etwas habe,muß ich auch dazu stehen und mir komische Fragen gefallen lassen.Im Arbeitsrecht gibt es so etwas wie einen Branchenkodex,oder Arbeitgeberkodex vergleichbar eines Dresscods bei bestimmten Berufen.Ich will ein Beispiel geben:Will ich bei einem kirchlichen Arbeitgeber arbeiten,darf ich nicht aus der Kirche ausgetreten sein.Möchte ich bei einem Bestatter arbeiten kommt es nicht gut wenn mein ganzes Gesicht gepierst ist.Für diese Beschränkungen gibt es im Arbeitsrecht einen Fachausdruck der mir nicht einfällt.Sorry zu lange her,soll heißen was die Prüfer nicht sehen müssen sie nun auch nicht wissen.Alles klar?
Hallo,
mir alten Zausel ist der Fachausdruck doch noch eingefallen und zwar ist vom Referenz-Betrieb, -Unternehmen die Rede.Gemeint ist ein Verhaltenskodex für bestimmte Berufe.
Werner
Pate von Nicci
Pate von Sabinewe