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Zitat:In der Praxis war bisher noch kein Amtsarzt Sie besteht schon seit 10 Jahren. Meinst du ich sollte bei der Anmeldung an das Gesundheitsamt mit reinschreiben, dass meine "Praxis" in eine Arztpraxis integriert ist? Das GA wird ja spätestens, wenn sie die Adresse der Praxis sehen merken, dass dort eine Arztpraxis liegt.
Ja das kannst du ja bei der Anmeldung vermerken als "in den Räumen einer Arztpraxis), schadet ja nicht.
Zitat:Da du mir ja geschrieben hast, dass wir nun Quittungen mit Diagnosen ausstellen müssen, wo schreiben wir diese hin? Gibt es da spezielle Quittungen für?
Du kannst Quittungsblöcke nehmen oder (so mache ich das inzwischen) mit LEMNISCUS (Abrechnungsprogramm/Terminprogramm) erstellen. Da bist du relativ frei, es sollte nur unveränderter sein und eine Quittungsnummer haben (fortlaufend), erklärt dir aber der Steuerberater sicher auch (gilt wohl auch für IGEL in der Arztpraxis! Also evtl. auch da nicht uninteressant).
Je nachdem, welches Programm ihr in der Arztpraxis habt, wäre ja auch denkbar darüber eine 2. Praxis anzulegen und da alles anzulegen zur Abrechnung. Ist aber natürlich speziell das zu teilen...muss eure IT klären ob das geht.