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Hallo Isolde, hallo miteinander,
leider kann ich die Aussage: "Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Existenz des Masernvirus nicht bewiesen ist", so nicht bestätigen.
Der BGH (Bundesgerichtshof in Zivilverfahren) hat m.E. nur entschieden, dass der Beklagte Dr. S. Lanka nicht verpflichtet ist, dem Kläger (dieser hat dem Beklagten angeblich - darüber wurde auch nichts entschieden - 6 wissenschaftliche Nachweise über die Existenz des Masernvirus vorgelegt, hierfür 100.000,00 € zu zahlen.
Eine Entscheidung über die Existenz des Masernvirus ist damit nicht verbunden.
Der BGH hat lediglich entschieden, dass er über die vom Kläger angefochtene Entscheidung des Oberlandesgerichtes Stuttgart ("keine Zahlungspflicht") nicht noch einmal neu entscheidet und diese somit aufrecht erhalten.
Das OLG S neigte zwar dazu, den gutachterlichen Nachweis des Masernvirus zu akzeptieren, lehnte abe die Zahlungspflicht des beklagten Dr. S. Lanka aus formellen Gründen ab.
Aus wissenschaftlicher Sicht sind die aufgeworfenen biologischen Fragen daher m.E. nicht abgeklärt.
GlG Horst