Bachblüten und Homöopathie sind nicht-invasive Verfahren.
Es ist auch sinnvoll sich beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt zu erkundigen, was sie für Vorschriten an Praxin haben. Es gibt dazu leider keine einheitlichen Vorschriften und so sind Unterschiede möglich.
Wichtig: Falls das Gesundheitsamt bestimmte Auflagen macht, immer gleich fragen, in welchem Gesetz (Vorschrift) das steht. Vieles ist nämlich Auslegungssache und manche Gesundheisämter sehen das eher locker und dann gibt es aber gelegentlich mal Sachbearbeiter, die versuchen einem das Leben sauer zu machen. Kommt glücklicherweise aber nur gaaanz selten vor!
LG Isolde