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Zwangsbehandlung bei Tuberkulose?
#1
Ich hab eine Seite im Internet gefunden, wo man Prüfungsfragen aus der HP-Prüfung beantworten kann...

Zitat:Patienten, die an einer Lungentuberkulose leiden

werden zwangsbehandelt, wenn sie eine Behandlung verweigern

müssen gemeldet werden, wenn sie eine Behandlung abbrechen

dürfen nicht in lebensmittelverarbeitenden Betrieben arbeiten

müssen einen Mundschutz tragen, um andere nicht zu infizieren

werden unter Quarantänebedingungen abgesondert


Richtig sind die Antworten 1 und 2 (laut dieser Seite).

Stimmt es wirklich, dass an Lungentuberkulose erkrankte Personen zwangsbehandelt werden? Wie muss man sich das vorstellen? Fixiert in einem Bett?! Huh
Liebe Grüße, Alexandra

www.naturheilpraxis-alexandra-nau.de
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#2
Hallo Alexandra,
ein kleiner Beitrag von mir zur Zwangsbehandlung von Tb.-Erkrankten.Bis 1983 war hier am Ort ein Landeskrankenhaus für Lungenerkrankungen.Es ist dann aufgrund von ausbleibenden Klientel geschlossen worden.Hier gab es extra eine geschlossene Abteilung für nicht therapierwillige Tb.-Erkrankte in einem geschlossenen Haus.Etwas ausserhalb des übrigen Klinikgeländes am Rande eines Waldes.die Leute waren mit einem Beschluß eingeliefert worden.Da es solche Fälle nicht oder kaum noch gibt hat sich die Angelegenheit erledigt.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#3
Dass es "früher" so was gab, kann ich mir gut vorstellen. Mein früherer Chef hat "früher" auch bei geistig behinderten Personen zwangssterilisationen durchgeführt...

Aber wird eine Zwangsbehandlung der Lungentuberkulose auch heute noch durchgeführt? Ist so was rechtlich zulässig? Zwangseinweisungen (psychiatrie) gibt es doch auch nicht mehr, oder?
Liebe Grüße, Alexandra

www.naturheilpraxis-alexandra-nau.de
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#4
Hallo alexandra,
ich lerne auch im Moment das Skript Gesetz,danach ist das Heute auch noch möglich und 1983 ist auch nicht das dritte Reich gewesen.Hier geht es um behandlungsunwillige Erkrankte die eine Gefahr für die Gesunden darstellen und per Gerichtsbeschluß in Gewahrsam kommen.Im Übrigen die Einweisung in die Psychiatrie gibt es sehr wohl noch.
Sogenannt §63,65er sind alle per Beschluß in der Psychiatie.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#5
Lieber Werner,
dieses habe ich auch so erlesen, da mein Vater (gestorben 6 Nov 2009) an einer vaskuleren Demenz erkrankt ist und unter wahnhafen Störungen litt.......
Viele Grüsse Tinchen
“Wenn zwei Knaben jeder einen Apfel haben und sie diese Äpfel tauschen, hat am Ende auch nur jeder einen. Wenn aber zwei Menschen je einen Gedanken haben und diese tauschen, hat am Ende jeder zwei neue Gedanken. ” (Platon)

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#6
Huhu Alexandra,

also ich habe in meiner Aubildung im KH mal auf einer Infektionsstation gearbeitet, die v.a. Menschen mit TB behandelt hat.

Die liefen auf der Station frei herum, halt immer nur (meist) mit Mundschutz, durften die Station auch verlassen.

Fixiert wurde da keiner.

Ob es da aber wirklich eine Zwangsbehandlung gab, das kann ich dir nicht sagen, so vor kam es mir nicht, aber das konnte natürlich auch täuschen.

Die Schwestern gingen da ziemlich locker mit um.


Eine richtige Antwort kann ich dir also auch nicht geben, aber ich hoffe, du hast einen kleinen Einblick in die Behandlung im KH bekommen.


Liebe Grüße,

Steffi
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#7
Hallo,
hier wirs ein behandlungsunwilliger oder therapieunwilliger Personenkreis angesprochen.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#8
Ja, stimmt.

Schieben wir es darauf, dass ich gerade erst aufgestanden war. Hab nichts gesagt Tongue
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#9
Ich hab gestern mal im Internet gesucht, da gab es zwei Fälle vor ein paar Jahren, die sich nicht behandeln lassen wollten.
Die wurden von der Polizei geschnappt und dann ab in die Klinik.
Die sind sicher nicht auf eine offene Station gekommen.

LG
Antje
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#10
Dass sich Menschen nicht behandeln lassen wollen, kommt ja immer mal wieder vor. Man erinnere sich nur an die Eltern, die ihr krebskrankes Kind nicht behandeln lassen wollten... Sad Wobei das ja noch etwas anderes ist, Krebs ist nicht ansteckend und man stellt keine Gefahr für die Öffentlichkeit dar.

Aber es ist, für mich, einfach schwer vorzustellen, dass jemand zwangsbehandelt wird. Festgehalten und behandelt gegen seinen Willen. Wie kriegen die die Medikamente in so einen Menschen rein? Warum lässt er sich nicht behandeln und zwingt andere einen solchen Schritt zu gehen?
Liebe Grüße, Alexandra

www.naturheilpraxis-alexandra-nau.de
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#11
Die TBC Kranken sind ja nicht unbedingt geistig verwirrt und da wird es dann nicht so schwierig sein, denen Medikamente zu geben.
In der Psychiatrie bei Zwangseinweisungen werden die Leute fixiert wenn es nicht anders geht.
Es gibt halt Leute, die keine Kontrolle mehr über sich haben und wenn die sich dann wehren, was willst du machen.
Dann muss man spritzen, bleibt sonst nicht viel anderes übrig wenn es nötig ist.

LG
Antje
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#12
Ich hab ja auch nicht geschrieben, dass sie geistig verwirrt sind. Jemand, der sich nicht behandeln lassen möchte, wird auch keine Medikamente freiwillig nehmen! Somit ist es also schwierig diese Medikamente in ihn reinzubekommen.
Sie müssen also doch fixiert werden, damit man ihnen Medikamente geben kann.
Liebe Grüße, Alexandra

www.naturheilpraxis-alexandra-nau.de
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#13
Zu Hülf, das hab ich doch gelesen, was du geschrieben hast.Big Grin
Man kann aber mit den Leuten sehr wahrscheinlich sprechen und dann werden sie lieber freiwillig was nehmen als irgendeinem Zwang ausgesetzt zu sein.
In den meisten Fällen geh ich jedenfalls mal davon aus.Wink
Dann musst du natürlich kontrollieren ob es drin bleibt, das ist ja klar.

LG
Antje
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#14
Hallo,
das Ganze dreht sich im Kreis.Von Fixieren ist erstmals keine Rede.Fixierungen müssen richterlich angeordnet sein und eine ausgebildete Person muß das Ganze überwachen und daneben sitzen.Darüber wird Protokoll geführt.Bei dem Personenkreis über den wir hier schreiben ist die Situation so, das sie ja keine Therapie wollen also auch keine Medikamente und so per Beschluß in einer geschlossenen Abteilung sind.Da dieses heute wohl kaum noch vorkommt erledigt sich die Angelegenheit wohl von selbst.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#15
Jetzt bin ich aber immer noch nicht wesentlich schlauer.

Also ist die Zwangsbehandlung durchaus erlaubt?! Wo kann man das nachlesen? Wie sieht die Zwangsbehandlung genau aus? Hat jedes Krankenhaus eine geschlossene Abteilung? Oder postiert man dann jemanden vor der Tür, damit der zwangsbehandelte Mensch nicht abhauen kann?
Liebe Grüße, Alexandra

www.naturheilpraxis-alexandra-nau.de
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#16
Hallo Alexandra,
das Wort Zwangsbehandlung kenne ich so nicht und ist eine Wortschöpfung von dir.Das somatische Standardkrankenhaus hat in der Regel keine geschlossenen Stationen.Krankenhäuser und Kliniken mit geschlossenen Fachabteilungen sind öffters in öffendlicher Hand.In NRW ist das z.b.der LWL. und der RWL.als kommunale Unterbehörde.Das Land NRW unterhält in diesen Einrichtungen Abteilungen für forensische Patienten(Psychisch kranke Gesetzesbrecher) die per Gerichtsbeschluß einsitzen.Aber selbst diese Leute können nicht zwangsbehandelt werden.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#17
Huhu Alexandra,

habe noch mal ein bisschen nach 'Zwangsbehandlung' herumgesucht und bin denke ich fündig geworden.

Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland drei rechtliche Arten der Unterbringung:

1. die "fürsorgliche" nach dem § 1906BGB sowie bei Minderjährigen nach § 1631b BGB;
2. die wegen einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nach den Gesetzen für psychisch Kranke der einzelnen Bundesländer und
3. die aufgrund eines strafrechtlichen Sicherungsverfahrens (näheres siehe dort) angeordnete, die in einer Anstalt des Maßregelvollzugs vollstreckt wird.

Bezüglich der ärztlichen Behandlung hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schon 1981 klargestellt, dass Betreute in gewissen Grenzen ein Recht auf "Freiheit zur Krankheit" haben (BVerfGE 58, 208). Inzwischen wurden die Grenzen der "Freiheit zur Krankheit" durch andere höchstrichterlichen Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht und des Bundesgerichtshofs (BGH) weitgehend benannt. Eine ambulante Zwangsbehandlung ist nicht erlaubt (BGH Beschluss XII ZB 69/ 00). Eine stationäre Zwangsbehandlung ist bei einem nicht-einwilligungsfähigen Patienten bei erheblicher Selbst- oder Fremdgefährdung nach dem Maßstab der Verhältnismäßigkeit (§ 34 StGB) gestattet. Eine drohende Verfestigung einer Erkrankung rechtfertigt allein eine Zwangsbehandlung nicht (BVerfG Beschluss 2 BvR 2270/ 96;BGH Beschluss XII ZB 236/ 05). Die Interpretation der Beschlüsse legt nahe, dass eine Zwangsbehandlung dann erlaubt ist, wenn klar ist, dass der Patient im Nachhinein, wenn er also wieder einwilligungsfähig ist, der Behandlung zustimmt. Ferner ist eine Zwangsbehandlung immer auch dann erlaubt, wenn eine erhebliche Gefahr für Mitpatienten oder das Krankenhauspersonal nicht mit milderen Mitteln abzuwenden ist (§ 32 StGB; § 34 StGB). Wenn in einer Patientenverfügung Festlegungen für ärztliche Maßnahmen (Behandlung oder Nicht-Behandlung) in bestimmten Situationen enthalten sind, sind diese verbindlich, wenn durch diese Festlegungen der Wille des Betreuten für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Die Ärztin oder der Arzt und der Betreuer oder Bevollmächtigte müssen eine derart verbindliche Patientenverfügung beachten. Die Missachtung des Patientenwillens, also eine Zwangsbehandlung, kann als Körperverletzung strafbar sein. Denn jede Behandlung ist immer ein Eingriff in das in Artikel 2 Absatz 2 GG garantierte Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Näheres siehe Broschüre des Bundesjustizministeriums (pdf-Datei 532 kb) und BGH Beschluss XII ZB 236/ 05.

Weiteres hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Zwangsbehandlung

Und schau mal hier: http://www.shortnews.de/start.cfm?id=716809


Vielleicht ist dir das ja ein Anhaltspunkt.

Liebe Grüße,

Steffi
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#18
Hallo Steffi,
danke die für das Einstellen der Links.Nun kann jeder der möchte nachlesen.
Herzliche Grüße:
Werner

Pate von Nicci
Pate von Sabinewe
Big Grin
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#19
Hallo alle zusammen,
das ist rechtlich eine sehr spannende Frage. Das IfSG regelt keine Zwangsbehandlung. Diese ist in Deutschland nicht zulässig. § 26 IfSG regelt die Durchführung des Gesetzes, die in der Regel durch das Gesundheitsamt durchgeführt wird. Der Patient hat eine Untersuchung im Verdachtsfalle zu dulden, insoweit sind die Grundrechte eines jeden auch eingeschränkt, was bedeutet, dass man zwangsweise vorgeladen werden kann und eben auch ohne Zustimmung eine Blutentnahme etc. vorgenommen werden kann. Bei bestätigter Diagnose kann man unter Quarantäne gestellt werden.Kein erwachsener entscheidungsfähiger Patient kann daran gehindert werden, durch Verweigerung therapeutischer Maßnahmen sich selbst zu schädigen oder gar seinen eigenen Tod herbeizuführen. Eine Behandlung kann nicht erzwungen werden. Bei geschäftsunfähigen Personen würde in diesem Fall eine gerichtliche Betreuung errichtet, so dass der Betreuer über die Behandlung entscheiden kann. Näheres dazu auch in dem folgenden Link
http://www.ra-uwe-jahn.de/mrecht_pdf/beh...gerung.pdf
Viele Grüße
Daggi
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#20
Huhu Smile

Stimmt, im Infektionsschutzgesetz steht tatsächlich nichts voneiner Zwangsbehandlung, dort wird nur von Quarantäne gesprochen.

http://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__30.html

Und hier kann man mal sehen, wie das so aussehen kann.

http://www.aerztezeitung.de/medizin/kran...enten.html

Vielleicht nehmen die Pat. ihre Medis ja dann auch feiwillig, also ich hätte keine Lust in einer Psychiatrie festzusitzen.

Also lt. Gesetz ist eine Zwangseinweisung drin, eine Zwangsbehandlung ist nirgendwo schriftlich fixiert. (Jedenfalls habe ich ncihts gefunden Wink )


Liebe Grüße,

Steffi
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