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Arzt & HP ? Entweder - Oder
#1
Information 
Ich weiß nicht mehr wo mich die Frage erreicht hat, darum stelle ich das einfach mal hier ein.

Es ging um die Frage ob man gleichzeitig Arzt und HP sein könne.
Bei Zahnärzten gibt es die Konstellation schon ganz oft - bei Humanmedizin sieht das wohl anders aus:



https://openjur.de/u/484317.html
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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#2
Kann ich bestätigen, Fall im Bekanntenkreis, da müsste man erstmal seine Approbatipon abgeben und wer will das schon!

Fragt sich azch, warum ein Arzt überhaupt HP werden will, eine Heilerlaubnis hat er ja schon, und zwar eine die weit über die eines HP hinausgeht, mit geeigneten Weiterbildungen (Therapieverfahren) und im Rahmen seiner Verantwortung kann er im Prinzip machen was er will. Es gibt ja viele Schulmediziner, die sich zum Homöopathen oder TCMler qualifizieren und oft auch einen Kassensitz haben

herzlichst

Stephan


Betrachte stets die helle Seite der Dinge
Und wenn sie keine haben

Dann reibe die dunkle bis sie glänzt

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#3
Der Arzt kann aber nicht psychotherapeutisch arbeiten, bzw. eine solche Praxis eröffnen, ohne die entsprechende Facharztausbildung.
Jedenfalls nicht offiziell.
Hab mich kürzlich genau darüber mit einem Arzt unterhalten.

LG
Antje
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#4
Ein Arzt darf keine "Psychotherapie" anbieten und sich vor allem nicht "Psychotherapeut" nennen, wenn er die zugehörige Ausbildung nicht hat. Das darf der HP oder HPP auch nicht!!
Meines Wissens ist es ihm aber nicht untersagt, Therapiemethoden anzuwenden, wie es ein HPP tut, sofern er sich die Qualifikation entsprechend angeeignet hat und verantwortlich mit allem umgeht.

Macht ja auch Sinn. Wenn jemand den großen HP macht, dann hat er sich vielleicht 2 Wochen mit dem Skript "Psyche" beschäftigt und darf all das, was der HPP darf (was ich erstaunlich finde, denn bei der HPP-Ausbildung sieht man ja, wieviel es da zu lernen und zu beachten gibt, aber so ist es nunmal). Warum sollte dann ein Arzt, der sich mindestens im Grundstudium ebenfalls oberflächlich mit der Psyche beschäftigt hat, das nicht auch dürfen?

Also im konkreten Fall im Bekanntenkreis geht das, auch offiziell, aber hier wäre mal wieder eine Einschätzung von unserem lieben Horst gefragt ;-)

herzlichst

Stephan


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#5
Als Arzt darfst du ohne Fachausbildung keine Praxis für Psychotherapie eröffnen.
Darum ging es.
Hab mich wahrscheinlich missverständlich ausgedrückt. Wink

Da wäre halt ein Grund, den HP zu machen um eine Praxis zu eröffnen, ohne die Facharztausbildung machen zu müssen.


LG
Antje
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#6
(09.07.2017, 09:51)Silke Uhlendahl schrieb: Ich weiß nicht mehr wo mich die Frage erreicht hat, darum stelle ich das einfach mal hier ein.

Es ging um die Frage ob man gleichzeitig Arzt und HP sein könne.
Bei Zahnärzten gibt es die Konstellation schon ganz oft - bei Humanmedizin sieht das wohl anders aus:



https://openjur.de/u/484317.html

Hallo Silke, hallo miteinander,

klare Frage, klare Antwort: Nein!

§ 1 Abs. 1 HeilprG regelt die Möglichkeit - und damit auch den Anspruch - zur Zulassung zum Heilpraktiker: " Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein (approbiert), ausüben will, bedarf dazu der Erlaubmis".
Dieser kleine Nebensatz wird in der Rechtsprechung als Bedingung/Voraussetzung für die HP-Zulassung gesehen (so schon im Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes von 1967, auf das sich die Verwaltungsgerichte bis heute berufen - siehe Silkes Link).

Viele Ärzte haben auch in der Zwischenzeit versucht, die HP-Erlaubnis zu erhalten (Vorteile bei: Kostenabrechnung, den Dokumentationspflichten, Therapiefreiheit usw.), sind aber alle bei den Behörden und vor Gerichten gescheitet.

Bei Zahnärzten stellt sich die Situation völlig anders dar, denn die sind auf die Behandlung des "Mundbereiches" eingeschränkt und dürfen die sonstige Heilkunde garnicht ausüben (sind somit nicht als Arzt bestallt/approbiert - sondern nur als "Zahnarzt")!
Deshalb beantragen immer wieder Zahnärzte die Zulassung als Heilpraktiker und können diese auch erhalten (wenn sie denn die Zulassungsüberprüfung bestehen).

GlG aus Kenzingen
Horst
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#7
Ich glaub das sind zwei Themen:

1. Wie Horst mal wieder nachvollziehbar belegt: Ein Arzt kann kein HP sein (Ausnahme Zahnarzt)

2. "Ein Arzt darf ohne Fachausbildung keine Praxis für Psychotherapie aufmachen", korrigiere mich, Horst, wenn ich falsch liege, aber ein HP darf ebenfalls keine Praxis für Psychotherapie aufmachen, weil der Begriff "Psychotherapie" reserviert ist für Psychotherapeuten, also bsp. Fachärzten für Psychotherapie, viele Jahre Stundium und Ausbildung...

Aber ein Arzt hat ja nun mal bereits eine Heilerlaubnis und darf doch genauso die gleichen Therapieformen anbieten wie jeder HP/HPP (mir entsprechenden Aus-/Weiterbildungen), natürlich gibt es dann auch Beschränkungen, so wie HPP nicht alle psychischen Krankheiten behandeln darf, darf es dieser "normale" Arzt dann auch nicht. Was spricht dagegen, wenn ich als Internist EFT, Akupunktur oder Globulis einsetze, solange die Patienten das selbst bezahlen?

herzlichst

Stephan


Betrachte stets die helle Seite der Dinge
Und wenn sie keine haben

Dann reibe die dunkle bis sie glänzt

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#8
(09.07.2017, 19:30)stephanme schrieb: Ich glaub das sind zwei Themen:

1. Wie Horst mal wieder nachvollziehbar belegt: Ein Arzt kann kein HP sein (Ausnahme Zahnarzt)

2. "Ein Arzt darf ohne Fachausbildung keine Praxis für Psychotherapie aufmachen", korrigiere mich, Horst, wenn ich falsch liege, aber ein HP darf ebenfalls keine Praxis für Psychotherapie aufmachen, weil der Begriff "Psychotherapie" reserviert ist für Psychotherapeuten, also bsp. Fachärzten für Psychotherapie, viele Jahre Stundium und Ausbildung...

Aber ein Arzt hat ja nun mal bereits eine Heilerlaubnis und darf doch genauso die gleichen Therapieformen anbieten wie jeder HP/HPP (mir entsprechenden Aus-/Weiterbildungen), natürlich gibt es dann auch Beschränkungen, so wie HPP nicht alle psychischen Krankheiten behandeln darf, darf es dieser "normale" Arzt dann auch nicht. Was spricht dagegen, wenn ich als Internist EFT, Akupunktur oder Globulis einsetze, solange die Patienten das selbst bezahlen?

Hallo Stephan, hallo miteinander,

also bei der aufgeworfenen Frage muss man/frau klar unterscheiden zwischen 1. der formalen Berufsbezeichnis "Psychotherapeut" und 2. dem praktischen psychotherapeutischen Arbeiten mit dem Patienten.

Zu 1. Der Begriff "Psychotherapeut" ist gesetzlich geschützt und zugelassenen ärztlichen bzw. psychologischen "Psychotherapeuten" - jeweils zugelassen - vorbehalten
(§ 1 Berufsausübung Psychotherapeutengesetz:
(1) Wer die heilkundliche Psychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Psychologische Psychotherapeutin" oder "Psychologischer Psychotherapeut" oder die heilkundliche Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie unter der Berufsbezeichnung "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin" oder "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" ausüben will, bedarf der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" (paralleles gilt für den ärztlichen Psychotherapeuten)
.

2. Hiervon zu unterscheiden ist die praktische Therapie eines Patienten mit psychotherapeutischen Methoden. Diese ist nicht den Psychotherapeuten vorbehalten, sondern unterfällt der Therapiefreiheit für Ärzte und HPs. Diese dürfen sich nur nicht als "Psychotherapeuten"  firmieren (z.B. in  PraxisSchildern, Flyern oder auf der Homepage).

GlG aus Kenzingen
Horst
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#9
Wow, interessantes Thema!
Und gleich die Lösung zu den juristischen Fragen dazu, das ist so toll an diesem Forum!
Ich kenne einen sehr guten Arzt, der, soweit ich weiß, nicht mehr als Arzt, sondern als HP arbeitet. Er arbeitet teils alleine, aber teils auch in einem Team mit HPs und Physios.
Ich habe mich schon immer gefragt, was dahintersteckt. Ich glaube, jetzt weiß ich es :-)
Heart liche Grüße

Mirabellchen
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