hoffentlich bin ich hier im richtigen Bereich...
Es geht hier um das Thema Gutscheine in der Praxis. (Ich habe z. B. eine Tierphysiopraxis)
Ich habe jetzt schon mehrfach gehört, dass man als Heilpraktier, THP, etc. KEINE Gutscheine ausstellen darf.
Stimmt das? Oder gibt es da nur gewisse Einschränkungen?
Wenn man nun Gutscheine ausstellen darf, wie verbucht man die in seinen Ein- und Ausgaben?
Zuerst ist es ja logisch eine Einnahme. Und wenn der Gutschein, dann eingelöst wird?
Schreibt man eine Rechnung z. B. "Behandlung 50€ - Gutscheit 25€ = Gesamt 25€ zu zahlen"?
Wie sieht es mit Gutscheinen aus, die man "verschenkt", z.B. bei Aktionen vom Fitnessstudio, wo man Gutscheine der örtlichen Firmen gewinnen kann oder als Weihnachtsaktion vom örtlichen Barf-Laden, der bei einer Einkaufssumme ab 50€ einen Gutschein von mir von 5-10€ mit gibt?
Trägt man da vorab schon z. B. bei 5 Gutscheinen á 5€, die man abgibt"15.08.2017 Gutscheine - 25 €" und zieht sie dann später nochmal von dem Gesamtbetrag ab? Oder ziehe ich den Gutscheinbetrag erst dann ab, wenn er tatsächlich eingelöst wird?
So viele Frage, ich hoffe, das ist IRGENDWIE verständlich
Liebe Grüße
Isabelle