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Krank an bevorstehender mündl. Überprüfung
#1
Hallo!

Was passiert eigendlich, wenn man die schriftliche erfolgreich absolviert hat, und die mündliche wg. Krankheit kurzfristig absagen muss? 

Muss man dann alles nochmal machen? Oder wird der der Termin nur für die praktische sozusagen hinten dran gehangen und die schriftl. bleibt  "gültig"? 

Wie läuft so etwas ab?

Danke im Voraus!

Anita.
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#2
Liebe Anita,

das handhaben die GA individuell. Ich würde das grundsätzlich bei deinem GA erfragen.
Die schriftliche Überprüfung sollte ihre Gültigkeit behalten. Aber auch da gibt es keine 100% Verordnung!

Wenn du ein Attest hast und mit einem triftigen Grund nicht kommen kannst, sind sicherlich einige so kulant und verschieben den Termin, denn wenn bereits ausreichend zeit zuvor gibt das zu planen.

Wenn am Tag selber akut etwas passiert, wird die volle Gebühr in der Regel fällig, da ja Besitzer einbestellt sind und ein Honorar bekommen.
Meine Forenbeiträge sind keine Therapieempfehlungen
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