1. Die antragstellende Person kennt das Gesundheitssystem in Deutschland in seinen wesentlichen Strukturen und weiß um die Stellung des Heilpraktikerberufs in diesem System.
2. Die antragstellende Person ist sich der Bedeutung von Qualitätsmanagement und Dokumentation bei der Berufsausübung bewusst; sie ist in der Lage, diese Kenntnisse bei der Berufsausübung zu beachten
3. Die antragstellende Person kennt die für die Ausübung des Heilpraktikerberufs relevanten Rechtsvorschriften aus dem Straf- und Zivilrecht sowie aus anderen einschlägigen Rechtsgebieten, insbesondere das Heilpraktikergesetz, das Patientenrechtegesetz, das Heilmittelwerbegesetz, ...
Bei Punkt 2 ist das Qulitätsmanagment und bei Punkt 3 ist neu das Patientenrechtegesetz hinzugekommen. Wenn sich an diesen Punkten nichts ändert, dann werden wir das noch neu in das HP-Schulungsprogramm mit aufnehmen.
Wenn ihr den Entwurf komplett lesen möchtet, so könnt ihr das hier: Klick hier zum Leitlinien-Entwurf