Ich bin HPA aus Bayern, bereite mich auf meine HP-Prüfung vor und bearbeite gerade das Thema "rechliche Grundlagen" mit dem entsprechenden Skript von Isolde (Stand: 23.Oktober 2017, gebundene Version). Auf den Seiten 105 ff geht es ja um Hygiene. Und auf den Seiten 115 ff sind Musterhygienepläne von Baden-Würtenberg abgedruckt. Hab ich gelesen :-)
Da ich aus Bayern bin, wollte ich anschließend zusätzlich den entsprechenden bayerischen Musterhygieneplan bzw. die entsprechenden Musterhygienepläne lesen.
Hab danach gegoogelt, bin aber nicht fündig geworden.
Auf den Seiten des bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (hab euch den Link reinkopiert)
https://www.lgl.bayern.de/downloads/gesu...richtungen
finden sich lediglich
1. ein Infektionshygienischer Leitfaden für Tagespflegepersonen
2. Vorschriften für ambulantes Operieren (so, wie ich meine Praxis plane, nämlich ohne invasive Maßnahmen, betreffen diese Vorschriften mich aber nicht)
3. ein Rahmenhygieneplan für Infektionsprävention in stationären Einrichtungen für ältere Menschen und pflegebedürftige Volljährige
4. Ein Musterhygieneplan für Schulen (derzeit in Bearbeitung)
5. Hygienevorschriften für Kindertagseinrichtungen
6. Merkblätter mit Hygienevorschriften in Bezug auf Gemeinschaftseinrichtungen, Tattoo- und Piecingstudios, zum Läuserückfallfieber und zum Umgang mit Lebensmitteln.
Ich weiß, das Hygienerecht ist zum Teil Bundesrecht (wie z.B. das Infektionsschutzgesez), zum Teil Landesrecht (wie z.B. die bayerische Medizinhygieneverordnung), in der schriftlichen Prüfung wird sowieso kein bayereisches Landesrecht geprüft werden und dass mich der Amtsarzt bei der mündlichen Prüfung danach fragt, ist sehr unwahrscheinlich. Noch unwahrscheinlicher ist, dass es eine bayerische Regelung gibt, die von den dargestellten baden-würtenbergischen Vorschriften abweicht.
Aber ich muss gestehen, jetzt, da ich zu dem Thema im Internet recherchiert habe, interessieren micht die Antworten auf meine Fragen trotzdem brennend!
Daher meine Fragen:
1. Gibt es derzeit einen bayreischen Musterhygieneplan, der für bayerische Heilpraktiker von Bedeutung ist (und den ich bloß nicht finde)?
Oder sind meine Recherchen abschließend und es gibt gar keinen?
Was ich allerdings gefunden habe, ist auf den Seiten von freie Heilpraktiker e.v. unter folgenden Link
http://www.freieheilpraktiker.com/cms_up...Muster.pdf
ein solcher Hygieneplan in der "Version Bayern 12/ 2009", der u.a. von dem oben genannten bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit erarbeitet wurde.
Der Plan ist dem im Skript abgedruckten badenwürtenbergischen Musterhygieneplan recht ähnlich und wiegesagt offensichtlich von 2009, also soo alt ja nun auch wieder nicht.
Auf den aktuellen Seiten des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit fehlt von diesem Plan aber jede Spur.
Gilt er also nicht mehr, da er dort nicht steht? Obwohl es auch keinen aktuelleren entsprechenden bayerischen Plan gibt? Oder gilt er noch, gerade weil es keinen aktuelleren Plan gibt?
Und in diesem Zusammenhang meine nächste Frage:
2. Was ist die Rechtsnatur eines solchen Musterhygieneplans?
Ist er eine Verwaltungsvorschrift, die aufgrund einer landes- oder bundesgesetzlichen Grundlage erlassen wurde? Oder ist er eine bloße Empfehlung, ein Vorschlag sozusagen, wie die rechtlichen Hygienevorschriften umgesetzt werden können?
Mirabellchen