Bin durch diese Frage im Fragenzentrum Infektionskrankheit darauf gestoßen ....
Ein Patient, der beruflich nichts mit Lebensmitteln zu tun hat, möchte sich von Ihnen wegen einer Salmonellose naturheilkundlich behandeln lassen (weitere Personen sind nicht erkrankt). Wie therapieren Sie?
Musterantwort
Gar nicht,
da Behandlungsverbot für den Heilpraktiker besteht gem. §§ 24, 6, 7 IfSG. Da Salmonellen in § 7 IfSG aufgelistet sind, besteht schon im Verdachtsfall für den Heilpraktiker Behandlungsverbot.
Warum ist das so???
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Leben ist das, was passiert, während Du eifrig dabei bist andere Pläne zu machen.