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Amtsarztfrage
#1
Hallo Ihr Lieben,

bin wieder eifrig am Lernen und auf eine interessante Frage gestossen.

Was darf ein Heilpraktiker?

1. Atteste und Bescheinigungen ausstellen.
2. Verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel in D2-Potenz verordnen
3. Kariesprophylaxe durchführen
4. die weibliche Brust untersuchen
5. Injektionen durchführen

Na, wie würdet ihr Antworten?

Eure Steffi

Rätselt mal ein wenig. Morgen bring ich die Amtsarztlösung!!!!

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#2
Mal ohne nachschlagen würde ich 1. und 4. antworten bei 5. bin ich mir nicht ganz sicher.
LG Anja

Patenkind von Patrizia Smile
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora
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#3
Er darf 1 (falls jemand seine Atteste und Bescheinigungen akzeptiert)
4
5

Behandlungen im Mund nicht.
Das mit den Betäubungsmitteln ist glaub ich Nonsens
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#4
Würde ein Arbeitgeber ein Attest vom Heilpraktiker akzeptieren?
Ich denke es ist 4 und 5.
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#5
(20.02.2010, 21:01)Gini schrieb: Würde ein Arbeitgeber ein Attest vom Heilpraktiker akzeptieren?

Gini, das ist nicht die Frage, hier wird gefragt, was er darf. Big Grin
LG Anja

Patenkind von Patrizia Smile
Patenschwester von Melanie und Kathinka
Patentante von Jasmin (JF84), Bernadette (bernadettejanssen), Sonja Schurig und nora
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#6
Ah, ok, dann sag ich er darf. Cool
Also auch 1, 4 und 5
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#7
Ich würde auch 1, 4 und 5 sagen.

Bei Atteste und Bescheinigungen müssen diese halt akzeptiert werden. Ich hoffe nur, dass der Amtsarzt das auch so gesehen hat Dodgy
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#8
Ich würde auch 1,4 und 5 sagen.

Als ich noch in Reutlingen wohnte, hab ich immer wieder mal für meine Freundin die Heilpraktikerin ist, unter anderem auch Atteste am PC geschrieben.
Namaste

Andrea

Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)

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#9
Hallo Ihr,

hier die Antwort:

Was darf ein Heilpraktiker?

1. Atteste und Bescheinigungen ausstellen.
2. Verkehrs- und verschreibungsfähige Betäubungsmittel in D2-Potenz verordnen
3. Kariesprophylaxe durchführen
4. die weibliche Brust untersuchen
5. Injektionen durchführen

Antwort: 1, 3, 4, 5

Liebe Grüße Steffi

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#10
Also ist Prophylaxe erlaubt, aber keine Behandlung im Mundraum...richtig?
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#11
Liebe Gini,

les dir das Zahnheilkundegesetz genau durch. Ist die Karies-Prophylaxe eine Feststellung und Behandlung einer Zahn-, Mund- und Kieferkrankheit ?

Oder ist sie als von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und Fehlens der Zähne?

Was ist eine Karies-Prophylaxe?

Liebe Grüße Steffi

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#12
Ach Du schande!
Da hätten wir ja alle einen Punkt falsch gehabt. Dodgy
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#13
Zitat:Was ist eine Karies-Prophylaxe?
Ich vermute mal Aufklärung über richtige Zahnpflege und wie Karies entsteht.
Namaste

Andrea

Die eigenen Ziele zur Wirklichkeit werden zu lassen, ist berauschend (John Kehoe)

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#14
Genau, zur Vorsorge beraten dürfen wir, nur nicht behandeln Big Grin

Liebe Grüße Steffi

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#15
Ohje, ich wär auch durchgefallen.
Grüße, Anna
Heute ist ein guter Tag !
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#16
Nein Anna, wärst Du nicht !
Dafür hättest Du ja alle anderen Fragen richtig ;-)
Also immer positiv denken, wir lernen und wir schaffen es ! [Bild: a040.gif]
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#17
Das baut auf, Gini. Danke.
Klar, wir schaffen das.

Lieber Gruß, Anna
Heute ist ein guter Tag !
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#18
(22.02.2010, 14:00)stefaniemahler schrieb: Genau, zur Vorsorge beraten dürfen wir, nur nicht behandeln Big Grin

Liebe Grüße Steffi

Dürfen wir denn untersuchen im Mund?



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#19
Ich denke mal schon, sonst könnten wir z.B. ja auch keine Angina feststellen. Ist aber nur meine laienhafte Ansicht.
Keine Zeit gibt es nicht - nur andere Prioritäten  Wink 
(Zitat: Michael A. Denck)
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#20
Hier schon mal ein "kleiner Vorgeschmack" auf Gesetzeskunde:

Das Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde sagt:

Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige, auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich des Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen ...

Wie man sieht, geht es dabei um Krankheiten nicht um Prophylaxe!

Kariesprophlyaxe führt Ihr schon durch, wenn Ihr z.B. empfehlt nicht zu viele Süßigkeiten zu essen und vielleicht noch zeigt, wie man richtig die Zähne putzt. Um das zu dürfen, muss man noch nicht einmal HP sein, das darf der Gesundheitsbereater auch.

Ihr dürftet auch die Mundhöhle inspizieren, um z.B. festzustellen, ob die Schleimhäute abgeblasst sind durch eine Anämie.

Liebe Gini,
auf Angina hin dürft Ihr auch untersuchen, denn die spielt sich an den Mandeln (Tonsillen) ab und die liegen im Gaumen (also hinter der Mundhöhle).

LG Isolde
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