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Heilpraktiker Prüfung am Wohnort oder Praxisstandort?
#1
Hallo, ich hoffe das ich die Frage hier im richtigen Forumsteil stelle.

Zur Zeit befinde ich mich in der HP Ausbildung. Ich habe die Ausbildung zum HPP schon gemacht und wollte mich für Oktober zur Prüfung anmelden.
Jetzt ist meine Frage kann ich die Prüfung auch dort machen wo ich meine Praxis eröffnen möchte oder MUSS ich sie an meinem Wohnort machen?

Liebe Grüße
Claudia Big Grin
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#2
Hallo Claudia, hallo miteinander,

obwohl durch die neuen Leitlinien des Bundes zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern/-innen eine weitgehende bundesweit einheitliche inhaltliche Vereinheitlichung der Überprüfungsinhalte festgelegt wurde, gilt dies ausdrücklich nur für den inhaltlichen Katalog der geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten der HP-Anwärter/Innenen.

Die Durchführung des Erlaubnisverfahrens bleibt dagegen den einzelnen Bundesländern vorbehalten. Diese legen daher in den jeweiligen Durchführungsverordnungen/Verwaltungsvorschriften fest, welche Verwaltungsbehörden und welche Gesundheitsämter für das Erlaubnisverfahren zuständig sind.

In Baden-Württemberg (BW) z.B. ist für jeden Regierungsbezirk ein Landratsamt als zuständig festgelegt worden. In BW ist dies "grundsätzlich die untere Verwaltungsbehörde (Landratsamt/Stadtkreis), in deren Bezirk die antragstellende Person ihre Tätigkeit als Heilpraktiker/In glaubhaft und nachvollziehbar ausüben will". Nur wenn ein derartiger Niederlassungsort nicht zuverlässig festgestellt werden kann, richtet sich die Zuständigkeit nach dem (Haupt-)Wohnort.

Wie die Zuständigkeit in Deinem Bundesland geregelt ist, erfährst Du am leichtesten mit einem Anruf beim Landratsamt deines Wohnortes (oder mal nach-Googlen über - Heilpraktikererlaubnis in <Bundesland>). Das jeweils zuständige Landratsamt stellt meistens auch im Internet weitere Erläuterungen und Hinweise über das Zulassungsverfahren zur Verfügung.

Sorry, aber ohne Kenntnis des geplanten Niederlassungsortes bzw. Wohnortes kann ich leider keine konkreteren Hinweise geben.

GlG
Horst
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#3
Lieber Horst,
vielen Dank für Deine Hilfe und Informationen. Wink

Bei mir sieht es so aus ,das in diesem Jahr aller Voraussicht nach ein Umzug nach Münster ansteht. Dort ist es aber so, das für Münster das
Gesundheitsamt Recklinghausen zuständig ist. Und dort habe ich mich schon erkundigt und die sagten mir in einem sehr sehr unfreundlichen Ton,
das die Wartezeit bei 2 Jahren liegt. Confused
Solange möchte ich natürlich nicht warten und hatte deshalb überlegt dann in einer anderen Stadt meine Praxis zu eröffnen. Und somit bei einem anderen Gesundheitsamt die Prüfung abzulegen sofern dieses ginge. Dann erkundige ich mich mal bei den anderen Gesundheitsämtern.

Vielen Dank nochmal

Liebe Grüße
Claudia Big Grin
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