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Hallo an alle!
Ich habe eine Frage bezüglich der Prüfung bei den HPPlern. Im Text des Gesundheitsamts Heilbronn steht folgendes:
In der Überprüfung muss nachgewiesen werden, dass grundlegende Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren
vorhanden sind, dessen Ausbildung folgenden Kriterien genügt:
1. Nachvollziehbares Therapiekonzept und Krankheitserklärungsmodell der angewendeten Methode
2. Die Ausbildung enthält theoretische Wissensvermittlung und praktisches Training der angewendeten
Methode
3. Therapieerfahrung und Supervision
4. Selbsterfahrung (in der Regel 40 Stunden)
5. Die Ausbildung soll mindestens einen Zeitraum von zwei Jahren umfassen
6. Es besteht ein breites Indikationsspektrum für psychische Störungen
Verstehe ich es richtig, dass dieses Therapieverfahren 2 Jahre zusätzlich erlernt werden muss, bevor man zur Prüfung beim Gesundheitsamt darf? War es früher nicht so, dass man erstmal nur nachweisen musste, dass man keine Gefahr für die "Volksgesundheit" ist und die Therapiemethode dann später lernen konnte?
Falls das jetzt so ist, wie macht ihr das gerade? Wo lernt ihr diese 2-jährigen Fachausbildungen? Ich wüsste zwar in welche Richtung ich gehen möchte, aber die Ausbildungen, welche ich im Netz finde, sind nur studierten Psychologen vorbehalten.
Danke schonmal für Eure Hilfe!
LG, Marie
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Das würde mich auch sehr interessieren. Kann da niemand weiterhelfen?
LG
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Liebe beide,
ich stand vor ein paar Monaten vor der selben Fragestellung. Ich hatte mich für Oktober 2019 zur Prüfung in Karlsruhe angemeldet und war beim Ausfüllen der Unterlagen mit den gleichen Vorgaben konfrontiert wie Marie in Heilbronn. Allerdings macht das Gesundheitsamt im Infoblatt zur Überprüfung auch diese Einschränkung: "Wir weisen darauf hin, dass fehlende Ausbildungsnachweise formal keinen Hinderungsgrund für die Zulassung zur Kenntnisüberprüfung darstellen. Andererseits sind vertiefte Kenntnisse in einem Psychotherapieverfahren, das den allgemein gültigen Kriterien an Psychotherapieverfahren genügt, die Voraussetzung für die Befähigung, Klienten psychotherapeutisch behandeln zu können. Weiterhin setzt die Befähigung Grundkenntnisse in den wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren voraus."
Ein Anruf bei der zuständigen Ansprechpartnerin für die Überprüfungen zum HPP in Karlsruhe ergab, dass der Ausbildungsnachweis über ein gängiges Therapiemodell nicht zwingend notwendig ist, das Amt aber die Erfahrung gemacht hat, dass die Prüfung eher zu bestehen ist - gerade auch die mündliche - wenn Therapieerfahrung vorhanden ist, deshalb auch die strenge Formulierung im Infoblatt zur Antragstellung. Das war einleuchtend für mich.
Ich habe deshalb seit September den Lehrgang Cardea-Therapie bei Christine Krokauer (Praxis Seelengarten & Lebensraum in Würzburg) belegt. Die Ausbildung dauert 2 Jahre und eine begleitende Supervision wird auch hier gefordert. Die Cardea-Therapie beinhaltet ein integratives Konzept und vereint Gesprächspsychotherapie (Rogers, Ellis ...), systemische Arbeit und Hypnotherapie. Diese Kombination spricht mich sehr an und die Ausbildung ist sehr bereichernd. Ich fühle mich hier auf alle Fälle für die Prüfung gut vorbereit, auch wenn ich den Kurs bis zu meiner Prüfung im Herbst 2019 noch nicht ganz beendet habe.
Liebe Grüße
Kerstin
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Ihr Lieben,
nun auch noch eine Antwort von mir an dieser Stelle. Diese Frage ist hier im Forum schon an so vielen Stellen gestellt worden, dass ich es immer schön finde, wenn erstmal die Suchfunktion bemüht wird. Es kostet doch immer wieder Zeit, das neu zu beantworten oder dann meinerseits die Suchfunktion zu betätigen um die vorigen Antworten zu finden.
Aber da die Frage nun gestellt ist, soll sie natürlich nicht länger unbeantwortet bleiben :-)
Eigentlich hat Kerstin das schon wunderbar zusammengefasst. Es ist in der Tat so, dass es zwingend notwendig ist und nach wie vor immer noch mehr Leute KEINE Ausbildung haben und zur Prüfung gehen und bestehen als die, die eine solche Ausbildung haben.
Merkbar ist aber schon, dass die Gesundheitsämter immer mehr Wert darauf legen, auch die praktischen Fähigkeiten eines Prüflings abzufragen. Eine Gefahr für die Volksgesundheit kann man immerhin auch sein, wenn jemand sehr krank ist, der vor einem sitzt, und man denjenigen dann nicht oder aus Unkenntnis falsch behandelt. Das wurde früher nicht bedacht. Aber rein logisch ist das genauso eine Gefahr für die Volksgesundheit.
Von daher ist Kerstins Lösung wunderbar - geht aber auch ohne!
Liebe Grüße,
Savina
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Danke für eure klärenden Antworten und die wiederholte Mühe!
Ich hatte in der Suchfuntion damals nur Beiträge aus 2016 gefunden und war mir nicht sicher, ob sich da nicht doch noch etwas getan hat seitdem.
Also sorry für den Doppel-Post! :-)
LG