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Bin beim Lernen drauf gekommen....dass ein HP ja per se BV bei Otitis Media haben könnte, da er ja keinen Erregernachweis nach IFSG führen darf und wir ja bei z.B. Streptokokten u Pneumokokken BV haben.
Wenn wir keinen Erregernachweis führen dürfen, können wir auch nicht wissen welcher Erreger die Otitis Media verursacht hat, ergo BV!?
Quasi wie bei Tonsilitis- Streptokokken.
Ist das richtig?
Freue mich auf Eure Rückmeldungen.
VG
Anita
Ja, man könnte sagen, dass jeder Patient mit Ottis media zum Arzt muss und der HP erst BEGLEITEND (alleine sowieso nicht bei Ottis Media) behandeln darf nachdem der Erreger feststeht.
Einen Schluss auf ein generelles BV kann man daraus aber nicht ableiten. Dafür müsste Ottis media ja entweder in Paragraph 6,7 oder 34 aufgelistet sein oder sexuell übertragbar sein.
Danke liebe Marlene.
Ich werde mich dann in der Prüfung auf die Sorgfaltspflicht beziehen, und dass ich bei Streptok. ja nach 34+24 BV habe u deshalb den Patienten erst mal zur Abklärung an den Arzt verweise u im Anschluss daran ggf. begleitend behandeln kann.
Jetzt kann ich da einen Haken dran setzen.Super.
Vlg Anita
P.S. SoulSync. = spitze!!!