(29.05.2010, 11:03)Isolde Richter schrieb: Liebe Maja,
vielen Dank, für Deine Infos zur Wundversorgung.
Es freut mich sehr, dass wir jetzt sogar eine Wundexpertin im Forum haben und so auf dem neuesten Stand der Wundversorgung gehalten werden. Vielen Dank auch, dass Du Dir die Zeit genommen hast uns zu informieren.
Zur rechtlichen Situation der Wundversorgung:
Hier müssen wir unterscheiden zwischen
1. dem Arzt und seinem zugehörigen ärztlichen Hilfspersonal (dazu gehört die Wundassistentin)
2. Heilpraktiker
Wenn Du als Wundassistenin von Deinem Arzt den Auftrag bekommst, eine Wunde zu versorgen, dann musst Du Dich ganz klar an den aktuellen medizinischen Standards orientieren. Du darfst keinesfalls eigenmächtig behandeln und z.B. Zucker auf die Wunde aufbringen.
Angenommen es gibt Komplikationen bei der Wundheilung:
- Arzt (und auch die Wundassistentin) sind schadensersatzpflichtig, wenn sie bei der Therapie gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen haben.
- Arzt (und auch die Wundexpertin) sind nicht schadensersatzpflichtig, wenn sie bei der Therapie nicht gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen haben.
Als Heilpraktiker bist Du nicht „direkt“ an diese Vorschriften gebunden.
Der Heilpraktiker zeichnet sich gerade dadurch aus, dass er alternative Therapien anwendet. Von daher ist es ihm nicht von vornherein verboten z.B. Zucker bei der Wundversorgung anzuwenden.
Angenommen es gibt Komplikationen bei der Wundheilung:
- Der Heilpraktiker ist schadensersatzpflichtig, wenn er bei der Therapie gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen haben. Er hat seine Sorgfaltspflicht verletzt.
Wenn Ihr alternative Therapien einsetzt, dann habt Ihr dafür auch die Verantwortung. Nimmt der Patient dadurch Schaden, haftet Ihr.
Das ist ja auch gut und richtig so, denn sonst könnte man „wild darauf lostherapieren“ und der Patient hätte das Nachsehen.
LG Isolde
PS. Liebe Maja, beim 135 a SGB (Sozialgesetzbuch) geht es um die Erstattungsfähigkeit - Das ist ja noch einmal was anderes.
Nun hätte ich noch eine Bitte an Dich:
Würdest Du kurz und bündig sagen, wie nach dem neuesten Stand eine Wundversorgung durchgeführt werden sollte? Könntest Du auch direkt Mittel nennen, die eingesetzt werden können (am besten mehrer, damit Du nicht in der Verdacht der Schleichwerbung gerätst )
Eine typische Prüfungsfrage ist:
Ein Patient kommt mit einem Ulcus cruris, wie gehen Sie bei der Wundversorgung vor?
Oh je Frau Richter,
ich habe Ihren Beitrag erst jetzt gelesen
Morgen werde ich gerne die aktuellen Materialien einstellen.
Lieben Gruß,
Maja
Patenkind von Silke Wolfsperger