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Schwerpunkte, Erfahrungen, Vorstellung...Fragen über Fragen
#1
Hallo, liebe Foristen,  liebe Mitlerner, liebe Savina!

Heute habe ich mich zur HPP Ausbildung bei Isolde angemeldet.  blume 
Anfang des Jahres habe ich die Ausbildung zur Ernährungs- und Gesundheitsberaterin bei Gudrun Nebel absolviert, dazu das Bachblüten- und das Wasserseminar. Ein toller Themenbereich, macht so sehr Spaß!!

Bei der Arbeit mit Kunden ist mir immer wieder schnell klar geworden, dass die Themen Ernährung und Psyche (natürlich auch Körper Wink untrennbar verbunden sind. Wenn ich jemanden eine Ernährungsberatung gebe, muss ich ab einem bestimmten Punkt die mehr oder weniger verborgenen Ursachen der vorhanden Disharmonien berücksichtigen und eben auch behandeln. 
Da ich das nicht darf, mache ich nun meine Ausbildung zum HPP.

Ist jemand aus Bayern dabei? Es würde mich sehr interessieren, wie es da bezüglich Berufsbezeichnung,  Medikation (hier Bachblüten, ich hin ja zertifizierte BBB) und Euren Erfahrungen bei den Bayerischen Gesundheitsämtern aussieht...?

Wer von Euch macht außerdem den Psychologischen Berater und/oder das Burn out Seminar? Beides interessiert mich.
Darf ich denn nun Depressionen und Burn outs behandeln? Wie ich im Internet gesehen habe, haben sich einige HPP darauf spezialisiert... Und das offenbar seit Längerem. Also bisher wohl unbehelligt. Das würde ich gerne auch jetzt am Anfang wissen, denn am Ende der Ausbildung zu erfahren, dass ich das gar nicht darf, wäre ziemlich mies.

So, nun genug erstmal. Ich freue mich sehr auf den Austausch mit Euch und die Ausbildung  Cool

Liebe Grüße 

Katja
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#2
Liebe Katja,
schön, dass du mit an Board bist Smile

Also, als HPP darfst du kausal alle psychogenen Störungen behandeln. Begleitend darfst du alle Störungen behandeln, die halt zusätzlich auch noch in schulmedizinische Hände gehören wie z.B. Schizophrenie, Ess-Störungen etc.

Natürlich darfst du nicht nur BurnOut behandeln - das wäre ja ein bisschen mau, eine Heilerlaubnis für nur einen Bereich zu haben Smile

Was die Berufsbezeichnung angeht, so hängt das davon ab, was auf deiner HPP-Urkunde steht. Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Das, was da drauf steht, ist dann die korrekte Berufsbezeichnung.

Guck mal hier: https://www.erfolg-in-heilberufen.de/pra...rapie.html
Hauptseite: https://www.erfolg-in-heilberufen.de/

Liebe Grüße,
Savina
We cannot change the cards we are dealt, 
just how we play the hand. (Randy Pausch)
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#3
Liebe Savina, danke für Deine Antwort ☺
Gerade als Du sie schriebst, habe ich eine Probestunde Psychologischer Berater von Dir gehört. Da werde ich wohl auch mitmachen.
Vorhin habe ich auch mit unserem Gesundheitsamt telefoniert: sie empfahlen mir, die Bezeichnung "Heilpraktikerin beschränkt auf..." zu verwenden. So lange kein Kläger,  so lange auch kein Richter,  aber sicherheitshalber ?
Die Amtsärztin sagte mir dann noch, dass ich sehr wohl Depressionen und Burn Outs therapieren dürfe, jedoch genau die Grenze im Blick haben muss, ab wann ein Arzt (wegen Medikamenten zB) eingeschaltet werden muss.
Sie meinte, dass man sich die Therapie dann quasi "teilen" könne, ich als HPP die Gespräche, der Arzt evtl. die Medis - und wir im engen Kontakt bleiben sollen. Zeit für Gespräche haben die meist eh nicht, also wäre das eine gute Lösung.

Kannst Du zur Ausbildung PB ein Begleitbuch empfehlen? Ich habe es nicht so mit Skripten ausdrucken, ich lerne am besten mit Büchern  (so wie den beiden tollen Werken zum HPP).

Liebe Grüße

Katja
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#4
Liebe Katja,
ich sag im PB-Kurs was dazu - hab deine Frage schon notiert Smile
Liebe Grüße,
Savina
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#5
Huhu!!! 

Ich bin nicht sicher, ob ich hier im richtigen Thema bin... 
Wird während der HPP Schulung auch die DGSVO hinsichtlich der Patientendaten besprochen? 

Mir kam grad so der Gedanke der Schweigepflicht und das man sich während einer Sitzung auch Notizen macht und Anamnesen hat.

Schönes Wochenende für euch! 
Liebe Grüße 
Anni
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#6
Huhu Anni,
da die DGSVO nicht prüfungsrelevant ist, gehört das nicht zum eigentlichen Lernstoff. Und wenn ich daran denke, wie viele Wochen wir im letzten Jahr vor Mai damit verbracht haben zu verstehen, was nun jetzt geht und wie wir das am besten gestalten, dann komme ich auch zeitlich in Druck, wenn ich das noch in den Kurs mit einbauen wollte. Aber das ist doch eigentlich eine wunderbare Frage für die Zusatzeinheiten, die ich anbiete, bei denen Ihr alle möglichen Fragen stellen könnt :-) Ein bisschen was kann ich natürlich dazu sagen. Wie ihr euch absichern könnt.
Liebe Grüße,
Savina
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#7
Liebe Anni und liebe Savina

tatsächlich waren alle diese Dinge zur DSGVO vor dem großen Stichtag im Mai 2018 nicht prüfungsrelevant.

Aber da alles einem Wandel unterliegt, tun dies auch die Prüfungsthemen Confused Sad .

Für den Prüfungsvorbereitungskurs studiere ich ja alle Prüfungsprotokolle, derer ich habhaft werden kann und freue mich auch immer, wenn ich dadurch wieder die neuesten  Lieblingsthemen der Prüfungsgremien aufspüre.

Dieses Jahr gab es zwei Protokolle, die von einer genauen Befragung nach der DSGVO berichteten (also zwei von denen, die ich zu Gesicht bekam) und der Fragesteller wollte auch genau den Artikel wissen, der auf uns zutrifft. Das Ganze wurde im Rahmen der Gesetze und dem Stichwort "Pflichten als HPP" ziemlich akribisch abgefragt.

Die gute Nachricht ist: es ist nicht soooo riesig viel Stoff und es gibt massenhaft gute Abhandlungen dazu im Netz zu finden -  und auswendig lernen muss man es ja sowieso selbst.

Im PV Kurs frage ich es übrigens auch ab Wink  dort erwarte ich dann die Antwort:

Grundlage für die Verarbeitung der Patienten-Daten ist  die EU-DSGVO, Artikel 9, Absatz 2

Außerdem erhoffe ich mir dann die weiterführende Antwort, dass man eine formrichtige "Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung"  bereits beim Erstgespräch aushändigt und die vom Patienten/Klienten unterschrieben werden muss. Dort wird der Patient unter anderem auch über seine Rechte aufgeklärt (Transparenz, Recht auf Einsicht in die aufgezeichneten personenbezogenen Daten und Berichtigung unrichtiger Daten wenn nötig, etc.) Außerdem erfährt er, wer der für ihn zuständige Datenschutz-Beauftragte ist, falls er Beschwerde einzulegen wünscht und wir erklären, wie lange und zu welchem Zweck wir seine Daten speichern.

(Also alle PV-Bucher, die das hier lesen, haben schon einen klaren Vorteil  Tongue

Viele Grüße, Regina

https://www.datenschutzexperte.de/gesetz...artikel-9/
*****************************************************************
Wenn dir jemand Zitronen ins Glas kippt, mach LIMONADE draus!"  

www.praxis-rhv.de
www.klopfakupressur-fachfortbildungen.de
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#8
Hallo Regina!
Genau an diese Dinge hatte ich bei der Frage auch gedacht. Ich finde es schon wichtig mich ggü. dem Patienten abzusichern und den Patienten vernünftig aufzuklären. Anders wird es schwierig mich als seriös anzubieten (allein schon für mein Bauchgefühl).
Vielen Dank für deine Antwort!

Savina: ich hoffe, ich schaffe es Donnerstag pünktlich!
Liebe Grüße Anni
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#9
Liebe Regina,
DANKE - Folie für den Unterrichtsteil "Gesetzeskunde" wurde soeben erweitert ;-)

Jetzt sollten dann auch ALLE Schüler die richtige Antwort wissen, wenn du das fragst im PV-Kurs!

Liebe Grüße,
Savina :-)
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just how we play the hand. (Randy Pausch)
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