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Gesundheitsamt: Vorgehen bei Suizidgefahr erfragen?
#1
Hallo zusammen,

Savina hatte uns ja mal geraten, bei unserem zuständigen Gesundheitsamt nachzufragen, wie die korrekte Vorgehensweise bei suizidaler Gefährdung wäre (oder so hatte ich das zumindest aufgefasst?)

Das habe ich auch getan, habe dann aber nur die Rückmeldung bekommen, dass das Gesundheitsamt München keine Hilfestellung leisten kann und bei Fragen zur Prüfungsvorbereitung zur Neutralität verpflichtet ist. Verweis nur auf die Inhalte der aktuellen Leitlinien vom Bundesgesundheitsministerium.

Jetzt bin ich doch etwas erstaunt, woher soll ich denn dann die korrekte Antwort wissen?  Huh Oder hab ich bei Savinas Rat einfach was falsch verstanden? Wie sind eure Erfahrungen?

Danke und liebe Grüße
Carina
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#2
Ich glaube, liebe Carina, die haben DEINE Frage nicht verstanden!

Erinnerst du mich bitte im Kurs dran, wenn ich nicht selbst daran denke, dass ich dazu nochmal etwas sage, wie man es ggf. so formulieren kann, dass sie nicht ihre Standart-Antwort herunterrattern, die meinem Gefühl nach dazu gedacht ist, sich nicht mit irgendwelchen Aussagen über einen möglichen Suizidpatienten in die Nesseln zu setzen.

Liebe Grüße,
Savina
We cannot change the cards we are dealt, 
just how we play the hand. (Randy Pausch)
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#3
Liebe Carina,

zufällig hatten wir auch schon mit eben diesem Amt zu tun - und haben dieselbe Reaktion erhalten, obwohl die Antwort ganz einfach war, wie sich nacher rausstellte. Und plötzlich haben sie das dann bestätigt...

Ich hätte auch gesagt, die wollten die Verantwortung abschieben...

Das ist, so habe ich zumindest manchmal das Gefühl, in Bayern alles besonders höflich bei Ämtern, aber auch streng und "neutral". Jeder ist für nix zuständig.

Auf gut Deutsch: Lass di ned ärgern un dapp dene auf d´Fiaß! -> Du sollst dich nicht abwimmeln lassen.

Tatsächlich haben wir die Erfahrung gemacht, dass in Bayern alles aufgeteilt ist und daher wäre evtl. das örtliche Landratsamt mit dem dortigen Amtsarzt auch eine Stelle, an der du einfach mal fragen könntest - musst ja nix vom Gesundheitsamt in München erwähnen am Anfang. Die werden dich zwar (hoffentlich) weiterschicken, wissen aber manchmal mehr, weil sie meist auch mit den Kreiskrankenhäusern viel zu tun haben. Manche Dinge werden nämlich von Landkreis zu Landkreis hier unterschiedlich geregelt. Ist ein bisschen wie mit den versch. Krankenkassen...

Das ist in Bayern ganz normal - viel Spaß schon mal! Big Grin 

Viele liebe Grüße
Katha
Man sieht nur mit dem Herzen gut. Das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
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#4
Hallo in die Runde,

ich habe mit dem GA Köln die gleiche Erfahrung gemacht.

Ich hatte 1.) gefragt, ob man ein Richtlinienverfahren erlernen muss für die Überprüfung oder ob es auch was anderes anerkannt wird.
Und ich hatte 2.) nach dem Prozedere bei einem Notfall gefragt (an welche Stellen/Telefonnummern man sich wenden muss etc.).

Die Antwort lautete: bei allen Fragen, die inhaltlicher Natur sind, handelt es sich um Fachfragen. Daher bitte ich erneut um Verständnis, dass ich nicht näher auf Ihre Anfrage eingehen kann.

Ich habe mehrmals interveniert, und jedesmal die gleiche Antwort bekommen. UNFASSBAR!!!
Wobei ich mir nicht sicher bin, ob meine 2. Frage jedesmal ignoriert wurde und sie sich immer nur auf die 1. bezog. Egal so oder so, es ist super ärgerlich!

Auf meine letzte Mail mit der Frage: "wer, wenn nicht das Gesundheitsamt, kann mir die Zulassungsbedingungen zur ÜP beim Gesundheitsamt nennen???" bekam ich keine Antwort mehr.

Savina, ich werde beim nächsten Kurs mit dran denken, dich daran zu erinnern Smile

Liebe Grüße,
Tanja
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#5
Ach da bin ich ja erleichtert, dass es wohl nicht an mir liegt  Blush
Gut, dann denken wir am nächsten Kurstag hoffentlich gemeinsam dran. 

Danke schonmal für eure Antworten!
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#6
Hallo zusammen,

ich kann morgen leider nicht live beim Webinar dabei sein, denkt ihr dran das vielleicht kurz zu thematisieren? Danke Smile

LG Carina
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#7
Ich bin dran erinnert worden :-) Es ist also auf der Aufzeichnung ganz zu Beginn.
Liebe Grüße,
Savina Smile
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#8
Hallo Tanja, 
gab es hierzu denn in der Zwischenzeit ein positiveres Feedback seitens des Amts? Oder wie ist dann Stand heute die empfohlene Vorgehensweise in Köln? Danke und Gruß, René Idea
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