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Gewerbe oder nicht?
#1
Hallo ihr Lieben,
mich würde mal interessieren, ob man als Lerncoach ein Gewerbe anmelden muß oder nicht?
Wie habt ihr das geregelt?
Vielleicht mag der eine oder andere ein paar Tips diesbezüglich weitergeben, würde mich sehr freuen  Shy
LG Micha Angel
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#2
Hallo Micha,

Ich hatte mich schonmal eingehend damit beschäftigt. Ich meine, ja, wir sind Gewerbetreibende. Maßgebend hierfür wäre die Abgrenzung zur "freiberuflichen Tätigkeit". Diese ist in § 18 EStG definiert. Ich meine, da auch ein Urteil des BFH gefunden zu haben, was unserer Tätigkeit da ziemlich nahe kommt, finde ich leider gerade nicht mehr. Wir fallen (Ausnahme HP) nicht unter die sog. Katalogberufe und auch nicht unter die "ähnlichen", da diese in aller Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium erfordern.

Erzieherisch und unterrichtend tätig scheidet nach der Definition wohl auch aus. Denn die Def. des BFH lautet wörtlich: „Unterricht im Sinne des Einkommensteuergesetzes ist die Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen in organisierter und institutionalisierter Form. Die organisierte und institutionalisierte Form des Unterrichts erfordert u.a. ein auf ein bestimmtes Fachgebiet bezogenes schulmäßiges Programm zur Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten. Der Unterricht kann hierbei auch individuell in Form von Einzelunterricht erteilt werden“.

Kein "Unterricht", aber eine beratende Tätigkeit liegt vor, wenn die Erarbeitung oder Entwicklung eines auf die speziellen Bedürfnisse einer Person abgestellten, nicht auf einen Fachbereich beschränkten Programms im Vordergrund steht. In diesem Fall also Gewerbe. Unser Coaching beruht in der Regel ja auf einer individuellen Beratung. Wir gehen ja gerade auf die speziellen Bedürfnisse des Coachees ein und erarbeiten ein für ihn abgestimmtes "Lehrprogramm". Daher muss man wohl ganz klar den Schwerpunkt auf Beratung legen, also gewerbepflichtig.

Jedenfalls aber ist der sicherste Weg, den formlosen Antrag auf steuerliche Erfassung beim Finanzamt zu stellen. Den kannst du mit einer Begründung versehen, also Beschreibung, was du machst und wie du arbeiten wirst. Das FA legt dann auch verbindlich (§ 89 AbgabenO) fest, ob du freiberuflich oder gewerbetreibend einzustufen bist. Das wäre dann erstmal maßgebend.

So werde ich es jetzt auch handhaben. In den "Genuss", soviel Umsatz zu erwirtschaften, dass ich Gewerbesteuer zahlen müsste, muss ich dann auch erstmal kommen :-).

So, ich hoffe, das Kauderwelsch war jetzt halbwegs verständlich von mir rübergebracht...

Ach übrigens: noch ein Tipp: Ich würde eine Gewerbeanmeldung möglichst so weit fassen, dass alles, was du anbieten wills,t auch wirklich enthalten ist.

Liebe Grüße

Antje
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