hier ein paar Fragen:
1. Ist "Adipositas " eine medizinische Diagnose vergleichbar mit Herzinfarkt oder Diabetes? Dann dürfte man als Berater ja nicht tätig sein...
2. Wenn ja, gilt jemand als diagnostiziert in dem Moment, wo der Arzt sagt, er habe Übergewicht oder zu viel Gewicht?
Denn bzgl. " Gewichtsreduktion" dürfen wir ja beraten, wie auch bzgl. langfristiger "Gewichtsregulierung"...
3. Wenn ich einen übergewichtigen Klienten habe, kann ich ihn zum "vorsorglichen Gesundheitscheck" schicken und um Einverständnis des Arztes bitten ( evt. auch mit vorgefertigtem Formular: Herr/Frau xy möchte sich zwecks Gewichtsreduzierung und...in meiner Praxis beraten lassen...ich bitte um Ihr Einverständnis...)?
Wenn dieses Einverständnis erfolgt, bin ich dann rechtlich auf der sicheren Seite ,auch wenn sich als Nebenbefunde z. Bsp. Bluthochdruck und Diabetes 2 ergeben? Diagnosen also ,die sonst nur Therapeuten beraten dürfen
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LG Brita