also... ich habe die Teilnehmerin nochmal angeschrieben und sie hat mir bestätigt, dass es obige Prüfungsfrage war, die Anlass zum Einspruch gab.
Drei Antworten wären in der Tat möglich gewesen. Nämlich auch genau die, über die wir hier so diskutiert haben.
Gefragt war aber nur nach zwei Antworten... somit ist diese Frage bei den Personen, die zwei der möglichen Antworten richtig hatten, anfechtbar gewesen.
Schön, dass es nun endgültig geklärt ist
Und irgendwie auch seltsam, dass solche Fehler passieren - aber Mensch sein, heißt auch auch unvollkommen sein. So sind wir nun mal
liebe Grüße
Regina
Wenn dir jemand Zitronen ins Glas kippt, mach LIMONADE draus!"
www.praxis-rhv.de
www.klopfakupressur-fachfortbildungen.de