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ich bin HPP und habe vom oberbayrischen Gesundheitsamt die Auskunft erhalten, dass ich bzgl. Bachblüten innerhalb der Psychotherapie "beraten" und "anwenden" darf. Nun ist mir noch nicht ganz klar, was das konkret bedeutet:
- Darf ich meinen Patienten Bachblüten Mischungen aufschreiben und sie mit dem Zettel in die Apotheke schicken? - ich denke ja -
- Darf ich Bachblüten in meiner Praxis vor Ort dem Patienten zur sofortigen Einnahme ausgeben? Tropfen wie Globuli? - ich denke ja -
- Darf ich gar Bachblütenmischungen in meiner Praxis abfüllen und dem Patienten mitgeben? (Hygienevorschriften? Unterschiedliche Betrachtung für Globuli oder Tropfen?) - Tropfen vermutlich eher nein wegen Hygiene, aber Globuli in Tütchen packen ok?
Vor allem die Reichweite des Begriffs "anwenden" ist mir nicht wirkllich klar - bedeutet dies nur die unmittelbare Gabe in der Praxis?
Darf ich meine Empfehlung aufschreiben?? - verschreiben?? - verordnen (vermutlich eher nicht)
Danke euch für eine Klärung dieser verwirrenden rechtlichen Fragen!!!
(03.04.2019, 08:14)corneliagrae schrieb: Hallo liebe Sybille,
du darfst selbst in der Praxis nichts abfüllen und mitgeben - egal, ob Tropfen, Globuli, Kekse, Tee, Bonbons, etc!
Anwenden - wie du sagtest, während der Sitzung dem Patienten "verabreichen"
Ansonsten gibst du eine "Verzehrsempfehlung" mit (Bachblüten gelten als Nahrungsmittel).
Ich hoffe, ich konnte dir damit helfen.
LG Cornelia
Liebe Cornelia,
super, ganz herzlichen Dank, jetzt sehe ich klarer... das hilft :-)