ich habe gerade Deine Info zur Beihilfe gelesen. Es macht mich etwas stutzig, dass das Urteil für alle Bundesländer gelten soll. In Bremen habe ich nämlich bislang überhaupt keine Beihilfe für Heilpraktikerleistungen erhalten. Wahrscheinlich gilt dann das Urteil nur für die Bundesländer, die grundsätzlich für derartige Leistungen zahlen,oder?
Liebe Grüße
Petra
Petra