Hallo, Gast!  / Registrieren
Willkommen Besucher aus dem Internet

Liebe Besucherin, lieber Besucher,

herzlich wollkommen!
Wir freuen uns, dass Sie uns gefunden haben. Sie befinden sich im Forum der Heilpraktiker- und Therapeutenschule Isolde Richter. Registriert sind über 30.000 Mitglieder und diese haben bisher über 370.000 Beiträge zu gesundheitlichen und schulischen Themen verfasst. Wir schätzen Ihr Interesse und würden uns freuen, auch von Ihnen zu hören.

Öffentlicher und geschlossener Bereich Das Forum ist in zwei Bereiche unterteilt: einen „öffentlichen“ Bereich, der allen zugänglich ist und in einen großen „internen bzw. geschlossenen“ Bereich, in dem sich unsere Webinarteilnehmer austauschen. Wenn Sie ein Webinarteilnehmer sind und Zugang zu diesem Bereich wünschen, beantragen Sie die Freischaltung einfach über Ihr „Benutzer-CP“.

Sie möchten an einer unserer zahlreichen „Kostenlosen Veranstaltungen“ teilnehmen? Klicken Sie in der Kopfzeile auf „Veranstaltung“ und wählen Sie „kostenlose online Veranstaltungen“. Dort finden Sie den Direktlink zu dem Webinar, an dem Sie interessiert sind.

Falls Sie Hilfe und Anleitungen zur Nutzung des Forums suchen, finden Sie diese hier: Anleitung

Gerne sind wir auch persönlich für Sie da! Schreiben Sie uns einfach unter Info@Isolde-Richter.de! Wir freuen uns, Ihnen behilflich zu sein!

Herzliche Grüße Isolde Richter mit Team




Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wichtiges zur Beihilfe für HP-Aufwendungen für Beamte
#10
Hallo miteinander, hier meldet sich der "Hausjurist" ;-)

Also zur Klarstellung: Das angesprochene Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) bezieht sich konkret auf die Anwendung der Beilhilfevorschriften des Bundes für die Bundesbeamten.
Konsequenterweise hat dann auch das Bundesinnenministerium seine Beihilfevorschriften (für die Bundesbeamten) angepasst. Das BVerwG-Urteil gründet jedoch auf dem verfassungsrechtlichem Gebot der Gleichbehandlung. Dieser Grundsatz und die vom BVerwG herausgestellten Konsequenzen gelten selbstverständlich für alle Bundes, Landes- und kommunalen Beihilferegelungen, und zwar unabhängig davon, ob die jeweiligen Länder schon ihre Beihilferegelungen an das neue Grundsatzurteil angepasst haben oder nicht.

Bei Beihilfebescheiden, die auf den "Mindestsatz des Gebührenverzeichnisses von 1985" abheben, genügt wahrscheinlich im Widerspruchsschreiben schon der Hinweis auf das Urtei des BVerwG vom 12.11.2009, 2 C 61/08.

Gruß
Horst
Antworten Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Wichtiges zur Beihilfe für HP-Aufwendungen für Beamte - von Horst - 23.06.2011, 20:59

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste

Über Uns

Weitere Informationen über uns, die Heilpraktikerausbildung sowie unsere Weiterbildungen für Heilpraktiker finden Sie auf unserer Homepage. Unser weiteres Angebot:

Handy APPs

Unsere kostenlosen und werbefreien Lern-APPs rund um das Thema "Heilpraktiker werden / Heilpraktiker wissen" für Handys.

Weitere Angebote

Partner Shop:


Der QR-Code zu dieser Seite zum Testen: