im aktuellem BDH-Newsletter steht unter dem Thema Eigenbluttherapien:
"mit Inkrafttreten des „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) ist aus juristischer Sicht Heilpraktikern zur Vermeidung straf- und haftungsrechtlicher Risiken vorsorglich bis auf Weiteres dringend davon abzuraten, die Eigenbluttherapie durchzuführen.
Der BDH hatte sich nicht nur engagiert gegen die Neuauslegung des TFG ausgesprochen und gewehrt, sondern sich auch aktiv dafür eingesetzt, dass die AMG-Änderung nicht in dieser Form in das GSAV aufgenommen wird.
Doch alle Bemühungen haben bisher keine Früchte getragen und das GSAV ist am 28.06. vom Bundesrat verabschiedet worden und wird voraussichtlich im Juli in Kraft treten.
Damit ist Heilpraktikern aus juristischer Sicht bis auf weiteres dringend davon abzuraten, die Eigenbluttherapie durchzuführen."
Hier wäre sicherlich auch noch die Sicht von RA Horst wichtig für uns.
VLG
Anita
ist die sanfte innere Stimme.“ Mahatma Ghandi